Infoartikel
Der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft

Zugewanderte müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um den deutschen Pass zu bekommen: Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Sie müssen in der Regel seit acht Jahren in Deutschland leben, den Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten können, ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland kennen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des deutschen Grundgesetzes bekennen, die alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung aufgeben und nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. 
Das Wissen in Hinblick auf die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland wird seit 1.  September 2008 mit dem sogenannten Einbürgerungstest abgefragt. Diese Tests werden in Baden-Württemberg von den Volkshochschulen durchgeführt.

Anträge auf Einbürgerung gibt es bei den Städten und Gemeinden des Landkreises. Beim Landratsamt werden die Anträge im Sachgebiet „Staatsangehörigkeit / Personenstand“ geprüft; hier wird jährlich über rund 1 200 Anträge entschieden. Tatsächlich verliehen bekommen die deutsche Staatsbürgerschaft im Landkreis Esslingen jährlich durchschnittlich 1 000 Personen. Rund 200 Anträge pro Jahr werden abgelehnt, hauptsächlich wegen mangelnder Sprachkenntnisse oder ungesicherter Einkommensverhältnisse.la