Region. Immer wieder kommt es nach Beobachtungen des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen zum Streit um die Wohnungsgröße. Denn oft stimme die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche überein. Aber erst, wenn die Differenz mehr als zehn Prozent zu seinem Nachteil beträgt, kann der Mieter eine Reduzierung der Miete verlangen und in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Steht im Vertrag, die Wohnung sei 100 Quadratmeter groß, während sie tatsächlich nur 85 Quadratmeter misst, kann der Mieter laut Mieterbund wegen einer 15-prozentigen Flächendifferenz die monatliche Zahlung um 15 Prozent kürzen. Dies ist auch der Fall, wenn die Flächendifferenz die Folge von Umbauarbeiten während des Mietverhältnisses ist. Die vom Bundesgerichtshof eingeführte Toleranzgrenze gilt nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes aber nicht bei Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen. Hier kommt es immer nur auf die tatsächliche Wohnfläche an, egal was im Mietvertrag steht.
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden zur Wohnfläche alle Flächen innerhalb der Wohnung, einschließlich Balkon oder Terrasse gerechnet. Keller, Speicher oder Garagen gehören nicht dazu. Gemessen wird von Wand zu Wand, einschließlich der Flächen von Einbaumöbeln, Badewanne oder Herd. Voll angerechnet werden Räume oder Raumteile mit mindesten zwei Metern Höhe. Räume zwischen einem und zwei Meter werden zur Hälfte angerechnet und Flächen unter einem Meter Höhe zählen gar nicht mit.pm
1 Der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen informiert unter www.mieterbund-es-gp.de