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Die mündliche Verhandlung vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht im Ergebnis

Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor der Zweiten Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts am 16. Januar war die Klage der Gemeinde Ohmden gegen den Bescheid des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom April vergangenen Jahres. Darin war der Bauherrin Margarete Rösch mitgeteilt worden, dass sie den Rohbau östlich von Ohmden fertigstellen dürfe (wir berichteten). In ihrer Klage hatte die Kommune unter anderem geltend gemacht, sie werde durch das Ministerium in ihrer Planungshoheit verletzt. Das hatte das Verwaltungsgericht im Sommer im vorangegangenen Eilverfahren bestätigt und daran wurde auch in der mündlichen Verhandlung nicht gerüttelt. Nachdem das Ministerium den Bescheid vor Gericht zurückgenommen hatte, erklärte Funk die Klage für erledigt. Nach wie vor darf also Margarete Rösch derzeit das als Alterswohnsitz geplante Gebäude nicht fertigstellen.
Ins Spiel brachte die Zweite Kammer unter dem Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichts, Stefan Kuntze, während der Verhandlung jedoch eine etwaige Neuregelung des Bundesbaugesetzbuches. Danach könnte seiner Ansicht nach die Fertigstellung des Bauvorhabens möglicherweise zulässig sein. Vor diesem Hintergrund schlossen das beklagte Land und die Bauherrin einen Vergleich, der unter anderem beinhaltet, dass Margarete Rösch sich verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einen neuen Bauantrag zu stellen. Im Gegenzug sagte das Land zu, bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens den Rohbau nicht abreißen zu lassen. Sollte allerdings die Gesetzesnovelle nicht bis zum Ende der derzeitigen Legislaturperiode in Kraft treten beziehungsweise keine Baugenehmigung erteilt werden, bleibt es bei der im November 2007 durch das Landratsamt erteilten Abrissverfügung.ank