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Die Zuschüsse werden neu geordnet

Die größten Batzen der städtischen Zuschüsse für den Sport, die im vergangenen Jahr 167 020 Euro betrugen, teilten sich bislang die Förderung der Geschäftsstellen, die Gleichstellung der Vereine, die Projekte und die Inves­titionen. Insbesondere Letztgenannte standen nun zur Diskussion, da sie bislang auf 18 000 Euro gedeckelt waren. Bei großen Investitionen der Vereine war man damit schnell am Ende der sprichwörtlichen Fahnenstange angelangt. Da einige Vereine ohne Zutun des SfL Förderungen durch die Stadt beantragt und damit die Existenz des Sport-Dachverbandes infrage gestellt hatten, sollte nun eine Neuordnung her.

Für die Geschäftsstellen soll künftig für Vereine mit bis zu 100 Mitgliedern eine pauschale Förderung von 100 Euro pro Jahr gelten. Vereine mit mehr als 100 Mitgliedern sollen pro Mitglied und Jahr zwei Euro erhalten. Vielschichtiger sollen nun die Investitionsförderungen geregelt werden. Der seither auf 18 000 Euro gedeckelte Investitionszuschuss soll künftig „Sportgerätezuschuss“ heißen. Darüber soll ein gleichfalls auf 18 000 Euro gedeckelter „Kleininvestitionszuschuss bis 3000 Euro“ rangieren, gefolgt vom Zuschuss für Großinvestionen ab 3000 Euro. Während die beiden erstgenannten Förderungen über die Abteilung Bildung beantragt werden und bis zu 15 Prozent förderungswürdig sind, sollen die Großinvestitionen über die „Zentrale Antragstellung“ beantragt werden. Hier sollen die Richtlinien des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) gelten, nach dem bis zu 30 Prozent der Investitionskos­ten förderungswürdig sind.

In allen Zuschussfällen wird vor der Entscheidung der Stadt der SfL in Person von Horst Helfert (SV Nabern) und Helmut Blasi (TSV Ötlingen) gehört. Die Neuordnung, die von Marco Wanzke als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat vorbereitet wird, soll nicht nur die Vereine, sondern auch die Position des SfL stärken. wai