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Eckpfeiler der Gesundheitspolitik: Versorgungsstrukturgesetz, GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss) und Ausschuss für Gesundheit

Das Versorgungsstrukturgesetz stellt wichtige Weichen für die künftige Patientenversorgung. Das umfangreiche Gesetz wurde vom Gesundheitsausschuss ausgetüftelt und ist am 1. Januar in Kraft getreten. Es gilt als eines der wichtigsten Gesetze in der jüngeren Gesundheitspolitik, da es Regelungen für fast alle Bereiche trifft. Die gesetzlichen Vorgaben müssen nun noch im Detail ausgearbeitet werden. Hier ist speziell der Gemeinsame Bundesausschuss gefordert.

Der GBA ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Sie beraten mit Patientenvertretern über medizinisch notwendige/sinnvolle Versorgung und den wirtschaftlichen Umgang mit den Mitteln. Sie müssen gesetzlich vorgegebene Bedingungen alltagspraktisch umsetzen. Unparteiischer Vorsitzender ist Dr. jur. Rainer Hess. Gemeinsam mit zwei Kollegen trägt er unparteiisch zur Entscheidungsfindung bei.

Der Ausschuss für Gesundheit ist ein Gremium des Bundestages. Er befasst sich mit der Weiterentwicklung der Krankenversicherung, Patientenrechten, ärztlichen Belangen sowie ethischen Fragen, und gibt Beschlussempfehlungen für den Bundestag. Im Ausschuss sind 37 Abgeordnete vertreten, die gemäß prozentualem Sitzanteil aus allen Fraktionen kommen. Zu den 14 CDU/CSU-Mitgliedern zählt Michael Hennrich, Abgeordneter im Wahlkreis Nürtingen.ist