Laut Paragraf vier des Behindertengleichstellungsgesetzes sind „bauliche und sonstige Anlagen ( . . . ) barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“. Ein Gebäude gilt also nur dann als barrierefrei, wenn für Menschen mit Beeinträchtigungen alle Etagen problemlos zu erreichen sind, erläutert Wolfgang Zimmer, Leiter des Amts für Hochbau und Gebäudewirtschaft. Die einzelnen Rathäuser: Bissingen: barrierefrei; seitdem der Neubau 2003 fertiggestellt wurde, verfügt die Seegemeinde über ein barrierefreies Rathaus mit Aufzug. Dettingen: nicht barrierefrei; aber noch 2014 soll das Rathaus umgestaltet werden. Holzmaden: nicht barrierefrei Kirchheim: nicht barrierefrei Lenningen: nicht barrierefrei Neidlingen: barrierefrei Notzingen: nicht barrierefrei; vor einigen Jahren wurde jedoch der Zugang zum Rathaus über eine Rampe barrierefrei gestaltet. Ohmen: nicht barrierefrei Owen: nicht barrierefrei Schlierbach: barrierefrei Weilheim: barrierefrei
Ein Überblick über die Rathäuser in der Teckregion
