Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen Auflagen eingestellt
„Ein Auto ist kein Spielzeug“

Dass ein Auto kein Spielzeug ist, mit dem man andere zum Spaß erschrecken kann, das hat Amtsrichterin Franziska Hermle gestern im Kirchheimer Amtsgericht einer 19-Jährigen verdeutlicht. Das Verfahren wurde allerdings einvernehmlich eingestellt – gegen gewisse Auflagen.

Kirchheim. Alkohol und jugendlicher Leichtsinn waren mit im Spiel, als die damals 18-Jährige letztes Jahr am 21. Juli in Holzmaden einen Bekannten mit ihrem VW Beetle angefahren hat. Zunächst einmal hatte sie den langjährigen guten Freund von Kirchheim aus nach Hause gefahren, weil er auf dem Rollschuhplatz ziemlich viel Alkohol getrunken hatte. Im Schlepptau hatte der heute 18-Jährige einen weiteren Bekannten, der ein Jahr älter ist und der detaillierte Auskünfte über den Alkoholkonsum an jenem Abend geben konnte: Er sprach von „zehn, elf Biers“ und einer Flasche Apfelkorn pro Person. Trotz dieses Quantums konnten beide wohl noch einigermaßen verständlich sprechen. Lediglich das Gehen fiel ihnen nicht mehr ganz so leicht.

Was dann in Holzmaden geschah, darüber gab es gestern vor Gericht unterschiedliche Versionen. Die Fahrerin hat die beiden jungen Männer, die auf der Rückbank saßen, aussteigen lassen und ist dann weitergefahren – langsam und vorsichtig, wie sie sagt. Dann sei ihr der jüngere der beiden aber nicht ausgewichen. Vielmehr sei er auf die Motorhaube gesprungen und anschließend auf die Straße gefallen. Sie habe ihn daraufhin gefragt, ob er sich verletzt habe. Als er dies verneinte, sei sie mit ihrem Beifahrer weitergefahren und habe die anderen beiden allein zurückgelassen.

Der damalige Beifahrer, heute ebenfalls 18 Jahre alt, bestätigte diese Angaben. Seine Bekannte, die an jenem Abend nichts getrunken habe, sei maximal mit Schrittgeschwindigkeit angefahren, als einer der beiden Angetrunkenen ihr auf die Motorhaube gesprungen sei. Der andere dagegen habe keine Probleme gehabt, dem Auto auszuweichen.

Eine unabhängige Zeugin, die durch Motorenlärm und laute Musik gegen 23 Uhr auf den Vorfall aufmerksam geworden war, hatte allerdings die ganze Szene von einem Fenster aus beobachtet. Sie schilderte nun, dass die Fahrerin gezielt auf die beiden jungen Leute zugefahren sei, wobei sich der eine nur durch einen Sprung auf die Motorhaube in Sicherheit bringen konnte. Fahrerin und Beifahrer hätten den ganzen Fall mit lautem Gelächter quittiert.

Diese Zeugin war es auch, die anderntags die Eltern des Geschädigten, den sie erkannt hatte, auf den Vorfall aufmerksam machte. Der Vater ging daraufhin mit seinem Sohn zum Arzt, der Hämatome an den Knien diagnostizierte. Diese Hämatome waren wohl auf den nächtlichen Vorgang zurückzuführen.

Die beiden jungen Männer selbst konnten sich nicht richtig an das Geschehen erinnern. Der Geschädigte wusste so gut wie gar nichts mehr, und auch die Erinnerung des anderen war nicht mehr zu hundert Prozent vorhanden, wie er selbst sagte. Beide hatten übrigens die Nacht zur Ausnüchterung bei der Polizei verbracht. Der Vater des Geschädigten hatte die Polizei selbst gerufen, weil sein Sohn aggressiv geworden war, nachdem der Vater untersagt hatte, dass der Bekannte in seinem Haus übernachtet.

Anzeige gegen die Fahrerin hat der Vater am anderen Tag gleichwohl erstattet. Er wollte damit verhindern, dass die junge Frau wieder einmal das Auto „als Spielzeug oder als Waffe“ einsetzt und dass dann vielleicht Schlimmeres passiert.

Genau aus diesem Grund hat Richterin Hermle der Angeklagten auch 60 Arbeitsstunden auferlegt sowie die Teilnahme an einem „Verkehrserfahrungskurs“, bevor sie das Verfahren einstellte. Abschließend gab sie der 19-Jährigen noch ein „Wort auf den Weg“ mit: „Solche Sachen lassen Sie. Als Autofahrer hat man viel Verantwortung, für sich und für andere. Ein Auto ist kein Spielzeug.“