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Zum Artikel „Karl Zimmermann plädiert gegen Wahlrechts- änderung“ vom 31. Januar

Es gehört zu den Vorzügen des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg, dass die Wähler durch die Zahl der Stimmen, die sie in einem Wahlkreis an die Kandidaten vergeben, ihre Volksvertreter im Landtag bestimmen können, sowohl den Direktkandidaten als auch die anderen Abgeordneten des Wahlkreises. Wer sich vor Ort bewährt, aktiv ist und deshalb die entsprechenden Stimmen bekommt, der soll auch in den Landtag kommen, und nicht Listenkandidaten, die in kleinen parteiinternen Zirkeln in bürgerfernen Parteizentralen ausgekungelt werden.

Was haben die Grünen auf Landesebene nicht an Reformen ersonnen, die sich negativ für die Betroffenen auswirkten. So hat die von den Grünen ab 2011 mit verantwortete Bildungsreform, bei der von der früher bewährten verbindlichen Grundschulempfehlung Abstand genommen wurde, zu einem Bildungschaos geführt. Die Folge: Schüler blieben sitzen, weil sie in ihrer Schulform überfordert sind, das Bildungsniveau sank wegen der Heterogenität in den Klassen. Eine Reform um der Reform willen macht die Dinge nicht automatisch besser. Deshalb lehnt die CDU-Landtagsfraktion eine Änderung des Landtagswahlrechts zu Recht ab.

Im Übrigen könnten der grüne Ministerpräsident Winfried Kretsch­mann und der grüne Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz und alle anderen männlichen Abgeordneten der Landtagsfraktion der Grünen mit gutem Beispiel vorangehen und zeitnah erklären, dass sie in Zukunft nicht mehr für ein Landtagsmandat kandidieren werden, um durch den Verzicht auf ihr Landtagsmandat den Frauenanteil im Landtag zu erhöhen. Das werden vermutlich aber weder Herr Schwarz und auch nicht Ministerpräsident Kretschmann tun. Wenn sie es aber nicht tun, setzen sie sich dem Verdacht aus, anderen Wasser zu predigen und selber gerne Wein zu trinken, und sind politisch unglaubwürdig.

Peter Schuster, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Kreisverband Esslingen, Notzingen