Wendlinger Vergewaltiger muss für sechs Jahre und neun Monate hinter Gitter
Erniedrigung durch sexuelle Gewalt

Sechs Jahre und neun Monate muss der 29-jährige Mann, der seine ehemalige Freundin brutal vergewaltigt und deren anwesenden neuen Freund durch Schläge verletzt hatte, hinter Gitter. Dieses Urteil fällte gestern die 17. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts gegen den aus Kasachstan stammenden Mann.

Wendlingen. Trotz eines zur Tatzeit vorhandenen „akuten Rausches“, wie es der psychiatrische Gutachter festgestellt hatte, sahen die Richter keinen Anlass, eine verminderte Schuld- und Einsichtsfähigkeit festzustellen. Der 29-Jährige war am Abend des 23. Oktober 2010 in der Wendlinger Wohnung der Ex-Freundin ausgerastet, als er sah, dass auch der neue Freund der 19-Jährigen anwesend war. Im Urteil stellten die Richter ges­tern fest, dass er die zierliche Frau packte, ihr Schläge auf den Kopf verabreichte und sie zu Boden schlug. Auch den Freund verletzte der Angeklagte erheblich, ehe er die Frau vergewaltigte.

Angesichts einschlägiger Vorstrafen hatte die Staatsanwältin jetzt den Straftatbestand einer Vergewaltigung besonders schweren Falles mit sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung festgestellt und dafür insgesamt siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Darin eingeschlossen ist eine einjährige Haftstrafe, die das Nürtinger Schöffengericht erst im November letzten Jahres wegen Körperverletzung verhängt hatte. Die Richter milderten den Antrag lediglich um neun Monate, da sie die Angaben des Mannes als Geständnis werteten, obwohl er sagte, er könne sich an die Tat nicht erinnern, sie könne aber so, wie angeklagt, geschehen sein.

Die Vorsitzende Richterin der 17. Strafkammer sagte im Urteil, sie sei fassungslos darüber, was Menschen anderen Menschen antun können, dass Männer sich dadurch Luft verschaffen, dass sie Frauen durch sexuelle Gewalt erniedrigen. Die Erinnerungslücke des Angeklagten genau zu den Vorgängen, die strafrechtlich relevant waren, nahm sie ihm nicht ab. Immerhin hatte die 19-jährige Geschädigte, die übrigens als 16-Jährige einmal von ihrem inzwischen verurteilten Stiefvater sexuell missbraucht worden war, genaue und fürs Gericht glaubhafte Angaben zur Tat gemacht und auch berichtet, dass der Angeklagte trotz Trunkenheit keine Ausfallerscheinungen gehabt hatte.

Die Vergewaltigung selbst ist aber nach Auffassung der Richter trotz der Brutalität und trotz der Verletzung der Frau nicht als besonders schwerer Fall einzustufen. Dafür müsste ein Täter sein Opfer noch schwerer verletzen, zitierte die Vorsitzende obergerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema. Nachteilig wertet das Gericht aber die Tatsache, dass das Opfer noch heute unter der Tat leidet und in psychologischer Behandlung ist. Mit eingeschlossen in das Urteil hat das Gericht jene zwölf Monate aus dem Nürtinger Urteil. Gleichzeitig wurde dem Verurteilten auferlegt, der 19-Jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 7 000 Euro zu zahlen.