Der Erhalt der Kirchheimer Bruckmühle ist nähergerückt – Investor will das Gebäude kaufen
Es bleiben noch ein paar Fragezeichen

Nach langem Ringen um die Kirchheimer Bruckmühle ist es jetzt doch gelungen, einen Investor zu finden. Das Gebäude soll also erhalten bleiben. Ob allerdings das angedachte historische Schmuckstück daraus wird, das ist noch längst nicht sicher.

Kirchheim. Gerade noch rechtzeitig vor Ablauf der selbst gesetzten Frist hat sich der Kirchheimer Gemeinderat bei sieben Gegenstimmen und einer Enthaltung dazu durchgerungen, die Bruckmühle zum Preis von 350 000 Euro an den Investor zu verkaufen. Es handelt sich um eine Bietergemeinschaft aus Esslingen, zu der auch der Architekt Michael Menzel gehört. Im hinteren, größeren Teil des Gebäudes, sollen vier Wohnungen entstehen. Im vorderen Teil gibt es die Option, einen Gastronomiebetrieb einzurichten. Sollte sich dafür aber kein Interessent finden, dann könnte es dort eine fünfte Wohnung geben.

Letzteres war eine der Hauptschwierigkeiten, die die Gemeinderatsmitglieder mit dem Sanierungskonzept hatten. Schließlich war es die Idee der Historikergruppe, die den Erhalt des Baudenkmals angemahnt hatte, dass dauerhaft an die Geschichte der Kirchheimer Mühlen erinnert werden kann und dass das Gebäude auch öffentlich zu nutzen ist. Die Gastronomie wäre zumindest eine denkbare Art der öffentlichen Nutzung. Möglichkeiten für eine Wirtschaft böte auch die Verbindung mit dem Kiosk, der an der Brücke der Max-Eyth-Straße steht. Allerdings war der Kiosk bislang noch nicht Bestandteil des Verkaufs, es gibt lediglich die Option für die Bietergemeinschaft, dieses Gebäude zusätzlich zu erwerben.

Der Erhalt der Bruckmühle scheint somit zwar gesichert, aber nur mit deutlichen Abstrichen gegenüber den ursprünglich gehegten Hoffnungen. So ist es fraglich, ob das Fachwerk freigelegt wird, was aus dem sanierten Gebäude erst ein wirkliches Schmuckstück machen würde. An der Lauterseite sind Eingriffe in die Gebäudesubstanz vorgesehen, die die Wohnungen attraktiv machen sollen. Eine wie auch immer geartete Reminiszenz an die frühere Funktion als Mühle ist dadurch aber nicht mehr möglich.

Bedenken gab es auch aus den Reihen des Gemeinderats, ob der Investor möglicherweise nur ein günstiges Baugrundstück erwerben wolle, auf dem er dann auch einen Neubau erstellen könne. Planungsamtsleiter Gernot Pohl versicherte indessen, dass das auf keinen Fall möglich sei. Entsprechend einer früheren Planung sei im Bebauungsplan für das Gelände der Bruckmühle nach wie vor eine Grünfläche vorgesehen. Bei einem Abriss habe dieser Bebauungsplan Gültigkeit, sodass kein Neubau zulässig wäre. Eine Änderung des Bebauungsplans ist erst vorgesehen, wenn die Sanierung auch tatsächlich erfolgt ist.

Weitere Bedenken betrafen die Stellplätze, die im Sanierungskonzept nicht vorgesehen sind. Wer immer also einmal die Wohnungen in der Bruckmühle beziehen wird, hat keine Möglichkeit, ein Auto vor dem Haus zu parken. Künftige Nutzer müssen das mit einkalkulieren.

Das gesamte Projekt ist folglich noch mit einigen Fragezeichen versehen. Für den Gemeinderat sind deshalb weitere Fristen wichtig, an denen die Sanierung der Bruckmühle doch noch scheitern könnte. So muss der Kaufvertrag bis 31. Januar abgeschlossen sein, und bis spätestens 30. Juni ist ein Baugesuch einzureichen. Sollte das nicht der Fall sein, dann wäre die Bruckmühle wohl doch nicht zu retten und könnte vielleicht trotz allem immer noch einer Grünfläche weichen.