Stuttgart. Im Kampf um die Wiedereröffnung der Tennishallen haben die baden-württembergischen Verbände einen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht. „Nachdem das Sozialministerium nicht auf unsere mehrmaligen Forderungen nach einer greifbaren Perspektive eingegangen ist, sahen wir uns gezwungen, diesen Schritt zu gehen“, sagte Präsident Stefan Hofherr vom Württembergischen Tennis-Bund (WTB). Auch der Badische Tennisverband (BTV) unterstützt den Antrag.
Hintergrund ist, dass laut der seit dem 15. Februar gültigen neuen Corona-Verordnung des Landes unter anderem die Tennishallen weiter geschlossen bleiben müssen. Hofherr ist dennoch optimistisch. „Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der sinkenden Inzidenzwerten hat der Eilantrag jetzt realistische Chancen“, sagte er. Die aktuellen Maßnahmen seien unverhältnismäßig. In Hessen etwa sei das Einzelspiel auf jedem Platz in einer Halle gestattet.
Öffnung ist „Existenzfrage“
Bei vielen Vereinen gehe es mittlerweile „vielfach um die bloße Existenz“, äußert sich Hofherr auf der Verbandshomepage. Er verweist dabei auf die Hygiene- Konzepte, die die Vereine „mithilfe ihrer meist ehrenamtlichen Mitstreiter und auch mit hohem finanziellem Einsatz“ ausgearbeitet und umgesetzt hätten. Das habe im Sommer draußen, aber auch vor der erneuten Schließung der Sportstätten im Spätherbst sehr gut funktioniert. „Tennis ist keine Kontaktsportart, der notwendige Abstand kann jederzeit gut eingehalten werden“, konstatiert Hofherr: „Dennoch mussten wir unsere Hallen schließen. Dabei fehlt uns die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sowie die notwendige Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Sportarten.“ Anregungen und Lösungsansätze, um eine stufenweise Öffnung zu erreichen, hätten der WTB und der BTV dem Sozialministerium bereits vor Wochen vorgelegt - eine Reaktion darauf sei bislang allerdings ausgeblieben.lsw/gz