Vier Angeklagte mussten sich gestern vor dem Kirchheimer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten
„Es wäre nichts passiert, wenn wir nichts getrunken hätten“

Eine Discoschlägerei, die durch Missverständnisse und Alkohol entstanden ist, war der Grund dafür, dass sich insgesamt vier Angeklagte vor dem Kirchheimer Amtsgericht verantworten mussten. In einem Fall gab es gestern eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Andreas Volz

Kirchheim. Was genau sich am Sonntag, 3. April 2011, gegen 4 Uhr im Kirchheimer Kruichling abgespielt hat, konnte niemand mit Bestimmtheit sagen. Tatsache ist aber, dass am Ende ein 35-Jähriger mit Nasenbeinbruch, Prellungen im Gesicht und Schürfwunden im Krankenhaus behandelt werden musste. Wegen gefährlicher Körperverletzung waren deshalb vier Männer im Alter von 36, 30, 25 und 22 Jahren angeklagt – zwei Brüder sowie zwei Bekannte. Entzündet hatte sich der Vorfall an einer Ohrfeige, die der spätere Verletzte dem 25 Jahre alten Mann verabreicht haben soll. Der Ohrfeigende selbst sprach eher von einem freundschaftlichen Klaps, mit dem er den gerade Eintretenden auffordern wollte, die Diskothek gleich wieder zu verlassen.

Innen muss nämlich eine aufgeheizte Stimmung geherrscht haben. Es gab Streit und Auseinandersetzungen zwischen mehreren Gästegruppen und dem Security-Personal. Das spätere Opfer der Schlägerei muss sich seinerseits auch schon nicht ganz friedfertig verhalten haben. Das berichtete selbst sein jüngerer Bruder, der gerade mit ihm und mehreren Freunden seinen Junggesellenabschied feierte. Dieser Bruder war einer derjenigen Zeugen, die Fußtritte gegen den Kopf gesehen haben und die sich auch fast zehn Monate später noch daran erinnern konnten. Nicht bei allen Zeugen war das Erinnerungsvermögen so groß, dass sie sich gestern noch an die Aussagen erinnern konnten, die sie im April der Polizei gegenüber gemacht hatten.

Auf die Ohrfeige beziehungsweise den Klaps folgte etwas später eine weitere Ohrfeige, die der 36 Jahre alte Bruder des zunächst Geschlagenen dem vermeintlichen Täter verabreichte, um seinen kleinen Bruder nachträglich zu verteidigen. Das war der Beginn der eigentlichen Schlägerei, die sich draußen auf dem Parkplatz und auf der Straße abspielte.

Im Gerangel gingen die beiden gleichaltrigen Kontrahenten, die sich schon seit etwa 20 Jahren kennen, zu Boden. Umstehende traten auf den einen der beiden ein. Es hätte aber möglicherweise beide treffen können, denn das Geschehen verlief nicht nur sehr schnell, sondern auch ziemlich tumultartig. Am Ende jedenfalls blutete der damals 35-Jährige Zeuge stark im Gesicht und aus der Nase. Immerhin war ihm gerade das Nasenbein gebrochen worden.

Die schwersten Vorwürfe waren in diesem Zusammenhang gegen den 30- und gegen den 25-jährigen Angeklagten erhoben worden. Beide sollen auf das Opfer mit den Füßen eingetreten haben, und zwar direkt auf den Kopf. Ein Zeuge hatte auch nur gesehen, wie einer der beiden Angeklagten mit dem Fuß ausgeholt hatte, um auf das Opfer einzutreten.

Im Lauf der gestrigen Verhandlung trennte Richterin Franziska Hermle im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den 25-jährigen Angeklagten von den anderen Verfahren ab, weil er der einzige war, der nicht von einem Verteidiger vertreten wurde. Sollten sich nämlich die Vorwürfe gegen ihn bestätigen, dass er mit Anlauf und möglicherweise auch mit beiden Füßen auf den Kopf des Opfers gesprungen ist, dann könnte ihm auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags drohen sowie eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr. Um ihm ein faires Verfahren zusichern zu können, müsse er deshalb von einem Verteidiger vertreten werden.

Der 30-jährige Bekannte des 25-jährigen Angeklagten wurde dagegen zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die die Richterin auf zwei Jahre zur Bewährung aussetzte. Zusätzlich muss er 2 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen, damit er noch lange an seinen Fehler zurückdenkt. Die Richterin sah keinen Grund, an den Aussagen der Zeugen zu zweifeln, die den 30-Jährigen bei seinen Fußtritten beobachtet hatten.

Das Verfahren gegen den 36-jährigen Angeklagten wiederum, der für seinen kleinen Bruder eingetreten war, wurde gegen die Auflage eingestellt, dass er 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt. Er habe zwar einen Fehler gemacht, aber keinen ganz so schlimmen und sei bei der Aktion auch noch selbst in Gefahr geraten.

Der jüngste der Angeklagten konnte das Gericht mit einem Freispruch verlassen. Er hatte zwar bereits seinen Gürtel ausgezogen, als er damals zum Geschehen kam, und konnte gestern auch nicht erklären, was er mit dem Gürtel vorhatte. Allerdings müssen ihn sowohl seine Freundin als auch ein Polizeibeamter davon überzeugt haben, dass es besser ist, sich zu entfernen und den Gürtel wieder ordentlich umzuschnallen. Dass er mit dem Gürtel zugeschlagen habe, das konnte keiner der Zeugen bestätigen.

Was außer den Strafen und dem weiteren Verfahren bleibt, das ist die Erkenntnis, zu der einer der Prozessbeteiligten gestern gelangte: „Es wäre wahrscheinlich gar nichts passiert, wenn wir alle nichts getrunken hätten.“ Vielleicht zieht jemand aus dieser Erkenntnis auch seine Lehren.