Überraschend haben die beiden 20- und 25-jährigen Kirchheimer Brüder jetzt vor dem Stuttgarter Landgericht ihre Berufung gegen ein Nürtinger Amtsgerichtsurteil zurückgenommen. Dem Duo war vorgeworfen worden, am Ötlinger Bahnhof einen Mann niedergeboxt und ausgeraubt zu haben.
Kirchheim/Stuttgart. Der eine der beiden muss jetzt eine zweieinhalbjährige Haftstrafe verbüßen, die ihm das Nürtinger Schöffengericht Ende letzten Jahres beschert hatte. (In unserem ersten Bericht hatten wir fälschlicherweise von dreieinhalb Jahren berichtet). Dabei hatten die Richter noch frühere Verurteilungen, die ihm das Kirchheimer Amtsgericht verhängt hatte, mit einbezogen. Den Ötlinger Raubüberfall wie auch die Beleidigungen gegen Fahrgäste auf dem Esslinger Bahnhof vom Dezember 2012 und diverse Beleidigungen gegen Polizeibeamte, die das Duo in Stuttgart nach einem Raub festnehmen wollten, waren in dem Stuttgarter Berufungsverfahren heftigst bestritten worden. Die Angeklagten wollten freigesprochen werden.
Dazu kam es aber gestern nicht. Nach umfangreicher Belehrung der 2. Großen Strafkammer, wonach die Beweise gegen die beiden erdrückend sind und sie mit einem Freispruch kaum rechnen könnten, nahmen sie ihr Berufungs-Rechtsmittel zurück.
Der Jüngere der beiden ist vom Nürtinger Amtsgericht wegen Widerstandshandlungen, Beleidigung und Körperverletzung zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er erst dann, wenn er die Bewährungszeit von zwei Jahren nicht durchsteht.