Nürtingen/Karlsruhe. Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart als Schwurgerichtskammer hatte am 17. März dieses Jahres nach monatelanger Beweisaufnahme neun junge Kurden im Alter zwischen 22 und 27 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und neun Monaten abgeurteilt. Entgegen der Anträge des Staatsanwalts haben die Richter allerdings wegen der Vorfälle in der Nacht zum 8. Mai vergangenen Jahres in der Nürtinger Bahnhofstraße nur Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie Landfriedensbruch angenommen.
Dagegen hat die Anklagebehörde Revision beim Bundesgerichtshof Karlsruhe eingelegt. Der Staatsanwalt hatte sich mit der Strafkammer bereits im laufenden Verfahren darüber gestritten, inwieweit man bei Geständnissen den Vorwurf von Mordversuch auf Körperverletzung herunternimmt und milde Strafen verhängt. Nachdem aber die „Geständnisse“ nicht zur vollsten Zufriedenheit des Staatsanwalts ausfielen, war diese Vereinbarung vom Gericht einseitig gestrichen worden.
Mit der Revision will der Ankläger die Aufhebung des Urteils erreichen. Der BGH in Karlsruhe müsste in diesem Fall die Sache zur neuen Verhandlung an das Stuttgarter Landgericht zurückgeben. Eine andere Strafkammer käme dann zum Zug. Die Richter hoffen allerdings, dass es nicht soweit kommt. Aufheben können die Karlsruher Juristen das Urteil nur, wenn man den Stuttgarter Kollegen materielle Fehler bei der Verhandlung nachweist.
Rechtskräftig ist dagegen das Urteil der Jugendkammer gegen die neun kurdischen Jugendlichen. Auch hier hatte die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen bis zu fünf Jahren wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes beantragt. Dann aber einigte man sich mit den Juristen der Kammer aufgrund der glaubhaften Geständnisse der Angeklagten auf einen Revisionsverzicht. Die Jugendstrafen zwischen zwei und drei Jahren akzeptierte der Ankläger.
