Stuttgart. Einer der drei, ein Nürtinger Gastwirt, überraschte gestern die Juristen mit der Aussage, dass der vorgeworfene Falschgeldhandel ein Scherz gewesen sei.
Die im Vordergrund stehende Frage gegen den 56-jährigen Ex-Gastwirt und zwei weitere Süditaliener dürfte sich hauptsächlich um die Herkunft jener falschen Geldscheine drehen, die die Nürtinger und Kirchheimer Polizeibeamten Anfang dieses Jahres in größeren Mengen plötzlich sicherstellen konnten. Zahlreiche Fünfzig-Euro-Scheine waren es, hauptsächlich an Döner-Buden und in Lokalen. Die Kokain-Mengen hingegen, die durch die Hände des Angeklagten gingen – etwa 120 Gramm – bestreitet der Italiener jetzt nicht mehr. Seine beiden Mitangeklagten schweigen.
Die Euro-Blüten sind nach Auskunft eines Polizeibeamten allesamt offensichtlich in Süditalien hergestellt worden. Dort, so stellten schon Spezialisten von Interpol fest, stehen Maschinen der allerneuesten Generation bereit. Oft haben die Fahnder Mühe, die falschen von den echten Scheinen zu unterscheiden. Das jedoch, was durch die Hände der angeklagten Dreierbande gegangen sein soll, war wohl eher mindere Qualität.
Der Angeklagte beteuert unter Gelächter der Richter, dass er mit seinem Falschgeldinteressenten, der in Wirklichkeit ein verdeckter Ermittler gewesen sein soll, das Millionen-Geschäft nur zum Schein eingefädelt habe. Für zwei Millionen Euro-Blüten sollte er echte 600 000 Euro bekommen. Der V-Mann habe ihm keine Ruhe gelassen, bis er ihm gesagt habe, er könne die Millionen beschaffen. Seine Absicht sei es gewesen, die 600 000 Euro zu kassieren – und dann abzutauchen.
Nun aber soll er zwar keine Millionen, sondern nur einige 50 EuroScheine ausgegeben haben, teilweise zur Bezahlung von Kokain an den Lieferanten. Das mit dem Kokain sei richtig, Falschgeld habe er aber nicht benutzt. Nach dem Bericht des Ermittlers jedoch soll der Angeklagte in Wendlingen bei der Übergabe von Falschgeld im Wert von 50 000 Euro dabeigestanden sein. Der Angeklagte entrüstet sich: „Der lügt.“ Die Vorsitzende Richterin belehrt ihn, dass die Polizei nie lüge. Doch der Angeklagte wiederholt, er habe das Falschgeldgeschäft nur als „Abzocke“ verstanden.
Allein wegen seines Rauschgifthandels könnte der 56-Jährige eine Haftstrafe bis zu 15 Jahren bekommen. Sollte man ihm den Falschgeldvertrieb zusätzlich nachweisen, was die Richter mit der Vernehmung des V-Mannes beabsichtigen, wäre eine Strafmilderung nicht mehr drin. Immerhin ist der Italiener bereits einmal wegen schweren Raubes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Prozess geht am Freitag weiter.