Lokales
Fast fünf Jahre Haft für Vergewaltiger

Nach fast dreimonatiger Hauptverhandlung hat gestern die 7. Große Strafkammer einen 31-Jährigen wegen schwerer Vergewaltigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Stuttgart. Erst gestern hatte sich der Beschuldigte bereit erklärt, einen Teil der Vorwürfe zuzugeben. Er blieb aber dabei, dass seine damalige Freundin, die am Tattag Schluss gemacht hatte, vor Gericht nicht die Wahrheit sagte. In einer nicht öffentlichen Sitzung gab der Angeklagte einige der vorgeworfenen Einzelheiten zu, schränkte aber ein, die Tat selbst sei keine Gewalttat gewesen.

Das sei kein Geständnis, so das Resümee der Richter im Urteil. Und daher war auch eine Strafmilderung nicht möglich. Die offenen Fragen, ausgelöst durch die strittigen Angaben des Angeklagten, habe das Gericht mit diesem Urteil beantwortet. Demnach hat der 31-Jährige die Frau in deren Kirchheimer Wohnung mit einer Waffe bedroht, sie in ihrem Auto unter Drohungen in ein nahes Waldstück begleitet und dort vergewaltigt.

Dafür hatte die Staatsanwältin gestern eine Freiheitsstrafe von fünfeinviertel Jahren beantragt, während die Verteidigung von einem minder-schweren Fall ausging und eine Bewährungsstrafe für ausreichend hielt. Dennoch blieben die Richter bei einer „besonders schweren Vergewaltigung“ und schickten den Mann für vierdreiviertel Jahre ins Gefängnis. Ob der 31-Jährige dagegen Revision einlegt, ist offen. Schließlich hatten er und seine Anwälte als Höchststrafe weniger als vier Jahre erwartet.