Autofahrer wird wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt
Fehler mit der „dramatischsten aller Folgen“

Ein 75-Jähriger ist gestern wegen fahrlässiger Tötung zu einer Strafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt worden. Er war an einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang beteiligt, der sich zwischen Reudern und Kirchheim ereignet hatte.

Andreas Volz

Kirchheim. Im Kirchheimer Amtsgericht ging es gestern um Bruchteile von Sekunden, in denen der Unfall einen anderen Verlauf hätte nehmen können. In diesen Sekundenbruchteilen hätte der Angeklagte nach Aussage des Sachverständigen die Möglichkeit gehabt, den 18-jährigen Motorradfahrer zu sehen, der keine drei Sekunden später mit ihm kollidierte. Weil er den Motorradfahrer aber nicht wahrgenommen hat, ist er nun verurteilt worden.

Was hatte sich ereignet am Samstag, 12. März, kurz vor 16 Uhr? Der damals 74-Jährige aus der Nähe von Kirchheim wollte mit seinem Fiat, von Kirchheim kommend, nach links in Richtung Bürgerseen abbiegen. Etwa zur gleichen Zeit, 80 bis 90 Meter entfernt, hatte der 18-Jährige, der mit seiner Ducati aus Richtung Reudern kam, gerade ein Auto überholt und nach dem Einscheren auch noch ein Fahrrad, bevor er gegen den Fiat krachte. Mit schwersten Verletzungen kam der Motorradfahrer ins Krankenhaus, wo er kurz darauf verstarb.

Der Sachverständige, der von der Polizei noch an der Unfallstelle angefordert worden war, hat anhand der Spuren, die das Motorrad am Auto hinterlassen hat, die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenpralls errechnet. Der Fiat war demnach mit 15 Kilometern pro Stunde beim Abbiegen, die Ducati war mit 110 Kilometern pro Stunde unterwegs. Erlaubt sind dort maximal 70 Kilometer in der Stunde.

Als Zeugen haben gestern unter anderem drei Personen ausgesagt, die kurz vor dem Unfall vom Motorrad überholt worden waren: der Radfahrer sowie der Autofahrer und dessen Beifahrer. Übereinstimmend berichteten sie, dass der Fiat beim Abbiegen weder das Auto noch das Fahrrad behindert hätte, wenn der Verkehr normal hätte weiterfließen können. Außerdem sagten alle drei, dass sie mehr als überrascht waren, an dieser Stelle so plötzlich überholt zu werden, mit entsprechend lautem Motorengeräusch. Allen war sofort klar, als sie die Fahrt des Motorrads verfolgten und das abbiegende Auto sahen, dass sich der Unfall nicht mehr vermeiden lasse.

Richterin Franziska Hermle ging in der Urteilsbegründung auch auf das Fahrverhalten des tödlich verunglückten 18-Jährigen ein: „Er hat so ziemlich alles falsch gemacht, was man als Motorradfahrer falsch machen kann.“ Er hätte den Unfall vermeiden können, wenn er sich sowohl an die Geschwindigkeitsbeschränkung als auch an das Überholverbot gehalten hätte. Jugendlicher Leichtsinn habe dazu geführt, dass er den höchsten Preis zu zahlen hatte, den überhaupt jemand zahlen kann.

Aber darum sei es in der gestrigen Verhandlung nicht gegangen, stellte die Richterin fest. Die entscheidende Frage vor Gericht sei die gewesen, ob der Fiatfahrer die Möglichkeit gehabt hätte, den Motorradfahrer zu sehen. Wenn er ihn gesehen hätte, dann hätte er womöglich das Abbiegen abbrechen können. Er wäre dann zum Kollisionszeitpunkt zwar immer noch auf der rechten Fahrspur des Motorradfahrers gewesen, aber eben nicht mit dem hinteren Teil seines Fahrzeugs auf der Seite des Fahrbahnrands, sondern mit dem vorderen Teil auf der Seite der Fahrbahnmitte. Ob sich der Unfall so hätte vermeiden lassen, das ist eine andere Frage.

Wie knapp der entscheidende Moment war, das hatte der Sachverständige ausführlich geschildert: 2,7 Sekunden vor dem Zusammenstoß hatte sich seinen Berechnungen zufolge der Fiatfahrer zum Abbiegen entschlossen. Das Einscheren des Motorradfahrers nach dem Überholen habe bis zum Kollisionszeitpunkt 2,6 Sekunden gedauert. Während einer Zehntelsekunde hätte der Angeklagte also die Möglichkeit gehabt, den überholenden Motorradfahrer zu sehen. In diesem extrem kurzen Zeitraum hätte er sich dann entschließen können, nicht weiterzufahren.

Der Sachverständige führte weiter aus, dass ein bloßes Wahrnehmen nicht ausreiche, um die Geschwindigkeit einschätzen zu können. Der Angeklagte hätte das Motorrad also länger beobachten müssen, um dessen Geschwindigkeit zu erfassen. Außerdem sagte der Experte, dass das menschliche Auge viel eher den größeren Gegenstand wahrnehme als den kleineren – in diesem Fall also eher das Auto, das überholt wurde, als das Motorrad, das überholt hat.

Grundlage des Urteils war aber die eindeutige Aussage des Sachverständigen, dass der Fiatfahrer den Motorradfahrer beim Überholen hätte sehen können. Tatsächlich hatte der Angeklagte das Motorrad aber erst durch den Aufprall wahrgenommen. Letzteres glaubte ihm die Richterin. Aber das praktische Sehen oder Nicht­sehen ist das eine, das theoretische Sehenkönnen das andere.

Die Frage, die der Verteidiger aufgeworfen hatte, ob ein Kraftfahrzeugführer fahrlässig handle, wenn er darauf vertraut, dass andere Verkehrsteilnehmer „sich nicht grob atypisch verhalten“, stand nicht zur Debatte, erklärte die Richterin: „Die Frage ist, ob er sich vor dem Abbiegen vergewissert, dass kein anderes Fahrzeug entgegenkommt, ob Auto oder Motorrad.“ Und dieses Vergewissern habe im konkreten Fall gefehlt. Der Unfall sei deshalb „vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen.

Den fehlenden Mut des 75-Jährigen, sich persönlich bei der Familie des getöteten Motorradfahrers zu melden, hatte der Vertreter der Nebenklage als „charakterlich nicht nachvollziehbar“ bezeichnet. Richterin Hermle wollte das dem Angeklagten allerdings nicht vorwerfen, weil jeder Mensch unterschiedlich auf ein solches Geschehen reagiere. Sie sah auch vom Entzug der Fahrerlaubnis ab, weil der Angeklagte nicht charakterlich ungeeignet sei, ein Fahrzeug zu führen. Ein zweimonatiges Fahrverbot reiche aus. Die körperliche Eignung allerdings könne sie nicht beurteilen.

Die Richterin ist mit ihrem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwältin geblieben, die 180 Tagessätze à 65 Euro gefordert hatte, während der Verteidiger auf Freispruch plädiert hatte. Abschließend stellte Franziska Hermle fest, dem Angeklagten sei ein Fehler unterlaufen, „der jedem passieren kann, auch einem jüngeren Autofahrer. Dieser Fehler aber hatte die dramatischste aller Folgen.“ Sowohl dem Angeklagten als auch der Familie des Motorradfahrers sagte sie, dass ein Strafprozess keine Erleichterung und keine Befriedung bringen könne. Der Tod eines jungen Menschen lasse niemanden kalt. Trotzdem wünschte sie allen Beteiligten, dass sie einen Weg finden mögen, mit dem Geschehen umzugehen.