Gemeinde Bissingen fasst polizeiliche Umweltschutzordnung neu
Feldschütz gegen Hundekötel?

Um vierbeinige Umweltfrevler und deren Besitzer zur Verantwortung ziehen zu können, denkt die Gemeinde Bissingen über die Beschäftigung eines Feldschützen nach.

Bissingen. Der Feldschütz ist eigentlich eine Figur vergangener Zeiten. Er war sozusagen der „Wald- und Wiesen-Polizist“, der Obst- und Gemüsediebe auf frischer Tat stellte oder allein durch sein Erscheinen verhinderte, dass in Gärten und Baumwiesen geklaut wurde.

Heute überwachen sie die Nutzung von Wirtschaftswegen und beugen wilden Müllkippen vor. Durch ihre Präsenz kann der wieder zunehmende organisierte Diebstahl, etwa von Trauben in Weinbergen, und die mutwillige Verwüstung landwirtschaftlicher Flächen erfolgreich reduziert werden.

In der Seegemeinde freilich gibt es keinen Wein, der vor frevelnder Hand geschützt werden müsste. Dennoch denken die Bissinger über einen Feldschütz nach. Und zwar in einem ganz anderen Zusammenhang. Die Polizeiliche Umweltschutzverordnung wurde neu gefasst. Darin geht es in Paragraf elf um die „Verunreinigung durch Hunde“, wobei Gemeinderäte wissen wollten, ob der Begriff „fremde Vorgärten“ ersetzt werden könne durch „fremde Grundstücke“.

Davon riet der Gemeindetag ab. Für fremde Grundstücke, die wie fremdes Eigentum zu werten sind, besteht ohnehin ein privatrechtlicher Schutz. Fremde Vorgärten sind zwar auch Privatgrund, sie in die Umweltschutzverordnung aufzunehmen erschien aber gerechtfertig, weil sie meist direkt an Gehwege angrenzen und insofern ein sachlicher Zusammenhang besteht. Deshalb lautet die Mustersatzung: „Ein Hundehalter oder -führer hat dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.“ Im Übrigen ist Fraule oder Herrle verpflichtet, eventuell verbotswidrig abgelegten Hundekot unverzüglich zu beseitigen.

Was aber, wenn Fifi draußen vor dem Ort in die Wiese macht? Der Ärger ist vorprogrammiert. Landwirte sind zu Recht mächtig sauer, wenn Hundekegel in Kuhmägen wandern. Das darf nicht sein. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Welcher Bauer hat schon den lieben langen Tag Zeit, zu beobachten, welcher Wauwau wann durch die Wiese schnüffelt und sein G‘schäft macht? Da wäre ein Feldschütz der richtige Mann am richtigen Fleck.

„Wenn mir der Gemeinderat einen Feldschütz genehmigt, bin ich sofort dabei“, stand Bürgermeister Marcel Musolf der Idee offen gegenüber, denn inzwischen sind dem mit sportlichen Nerven gesegneten Bissinger Verwaltungschef die laufenden Beschwerden von Bürgern und Bauhofmitarbeitern über Hundekötel und uneinsichtige Hundebesitzer leid. Die Beschwerdelage ist so hoch wie sein Verdruss. Und eine Polizeiliche Umweltschutzverordnung ohne Kontrolle ist für die Katz‘. „Wir wollen, dass die Dinge im Außenbereich in den Blick genommen werden“, sagte Musolf und dachte dabei zunächst an den städtischen Vollzugsdienst aus Weilheim. Vielleicht kann sich die Gemeinde dann den Feldschütz sparen.