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Freispruch für Karl Zimmermann

Der Kirchheimer CDU-Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann ist vom Vorwurf der Beihilfe zur Kindesentführung freigesprochen worden. Das teilte die zuständige Staatsanwältin gestern dem Abgeordneten mit.

Kirchheim/Stuttgart. In einer Anzeige war dem Abgeordneten im Oktober des Jahres 2012 vorgeworfen worden, einer Mutter aus Kirchheim geholfen zu haben, ihr Kind vor der Auslieferung an den australischen Vater zu verstecken. Das Vermittlungsverfahren wird nun gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

In einer Stellungnahme sagte Zimmermann: „Das ist ein Freispruch erster Klasse. Ich habe mich zu jeder Zeit korrekt und im Rahmen der Gesetze verhalten, darum hatte ich damit gerechnet. Es freut mich, dass mit dem Freispruch die gegen mich erhobenen Vorwürfe entkräftet sind. Dennoch bleibt neben dem lachenden Auge auch ein weinendes: Die Situation und das Schicksal von Mutter und Kind bleiben unbefriedigend.“

Wie Zimmermann mitteilte, haben sich die schlimmsten Befürchtungen der Mutter bestätigt. Sie lebt derzeit in Australien ohne Aussicht darauf, je mit ihrem Kind ausreisen zu dürfen. „Ich sehe nach wie vor dringenden Handlungsbedarf bezüglich des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ)“, lässt der Abgeordnete nicht locker. Zwischenzeitlich sei ein weiterer Fall dieser Art an ihn herangetragen worden.ist