Infoartikel
Geplante Gesetzesänderung

Laut Bundesfinanzministerium soll mit der Gesetzesänderung nationales Umsatzsteuerrecht an die Rechtsprechung der Europäischen Union angepasst werden. Hier gebe es Nachholbedarf, sagt Pressesprecherin Silke Bruns. Denn privater Musikunterricht, der rein der Freizeitgestaltung diene, sei aufgrund von EU-Vorgaben umsatzsteuerpflichtig. 

Sie gibt darüber hinaus zu bedenken, dass es für private Musikschulen und -lehrer weiterhin die Umsatzsteuergrenzen gebe. Werden diese unterschritten, könne man beim Finanzamt die Befreiung der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen beantragen.alm