Fall Talhof könnte zu Präzedenzfall werden – Gemeinde blockt gemeinsame Lösung ab
Gericht baut auf neues Gesetz

Das Gerangel um den Ohm-
dener Talhof hat mit der gestrigen Verhandlung vor der Zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart eine neue Wendung genommen: In Erwartung eines novellierten Bundesbaugesetzes appellierte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Stefan Kuntze, an die verschiedenen Parteien, eine für alle akzeptable Lösung zu finden.

Stuttgart/Ohmden. „Dieses Verfahren bringt nicht mehr so arg viel“, betonte der Vorsitzende Richter Stefan Kuntze. Nach derzeit gültigem Recht sehe er zwar keine Möglichkeit, vom Eilverfahren abzuweichen, in dem die Gemeinde erwirkt hatte, den Bau vorerst ruhen zu lassen. Mit dem neuen, voraussichtlich noch dieses Jahr verabschiedeten Baugesetz, werden die Karten jedoch neu gemischt. Trete es in Kraft, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, könnte Margarete Röschs Bauvorhaben auf der neuen Gesetzesgrundlage sozusagen zum Prototyp werden, meinte Kuntze.

Angesichts des sich bereits ein gutes Jahrzehnt hinziehenden juristischen Hickhacks um den Umbau einer ehemaligen Scheune zu einem Wohnhaus warnte Kuntze Ohmdens Bürgermeister Martin Funk vor einer ewigen Hängepartie: „Was, wenn das Haus abgerissen wird? Dann haben Sie eine Lücke und es entsteht dort erst recht eine Splittersiedlung.“ Das seit 2006 im Rohbau stehende Haus wird flankiert von zwei Gebäuden – dem ehemaligen Wohnhaus der Familie und einer Scheuer, in der derzeit landwirtschaftliche Geräte gelagert werden. „Wir sollten zukunftsorientiert sein, selbst wenn es keine Gesetzesnovelle gäbe“, betonte der Vorsitzende Richter. Ein Abriss könne zwar rechtmäßig, für die Gemeinde aber letztlich dennoch nicht befriedigend sein. Im Interesse aller müsse sein, miteinander ins Gespräch zu kommen. Eine Chance hierzu biete sich in einem von Seiten des CDU-Landtagsabgeordneten Karl Zimermann für den 30. Januar anberaumten runden Tisches. „Ich sehe nicht, was dabei herauskommen soll“, blockte Funk jedoch ab.

Nach bisherigem Recht war im Außenbereich eine erhaltenswerte Bausubstanz Voraussetzung für eine Umnutzung von Gebäuden. Das neue Gesetz gehe viel weiter, so Kuntze. „Es sieht unter anderem die erneute Nutzung von Gebäuden vor, die einmal landschaftsprägend waren“, erklärte der Präsident des Gerichts. Dahinter stecke der Erhalt der Kulturlandschaft. Der Talhof, Mitte der 1940er bis in die 1960er Jahre entstanden, könnte genau diese Voraussetzung erfüllen. „Man könnte auf die Idee kommen, zu sagen, dieses Gebäudeensemble entspricht der typischen Nachkriegsbebauung wie sie zur landwirtschaftlichen Kultur gehört.“

Wer also geglaubt hatte, die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wäre nur noch eine reine Formsache, aus der die Kommune siegreich hervorgehen würde, irrte sich gewaltig. Im Mai vergangenen Jahres hatte die Gemeinde Klage gegen das Land eingereicht, nachdem das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur für den Weiterbau des umstrittenen Rohbaus östlich von Ohmden sein Okay gegeben hatte. Bereits im Juni hatte das Verwaltungsgericht daraufhin einen neuerlichen Baustopp verfügt und war dem Land damit ordentlich in die Parade gefahren. Das mit dem Hinweis darauf, die Behörde habe unzulässig in die Planungshoheit der Gemeinde eingegriffen.

Darauf berief sich in der gestrigen Verhandlung zum wiederholten Mal Bürgermeister Funk: „Uns geht es um die Präzedenzwirkung dieses Gebäudes, und wir wollen geklärt haben, dass die Baugenehmigung des Ministeriums nicht rechtmäßig ist“, unterstrich der Bürgermeister. Flankiert vom Anwalt der Gemeinde, Dr. Thomas Würtenberger, der ebenfalls keine Möglichkeit des Vergleichs sah, lehnte Funk es ab, die Anwaltskosten der Kommune zu tragen.

„Wir haben heute nichts zu gewinnen und nichts zu verlieren, aber wir hätten uns einen anderen Zungenschlag gewünscht“, sagte Margarete Röschs Anwalt Oliver Lind. Er war bereit, sich an den Anwaltskosten der Gemeinde zu beteiligen und die zweite, im Dezember eingereichte Petition, zurückzuziehen.

Auf Kuntzes Vorschlag sagte die Anwältin des Ministeriums, Andrea Vetter, zu, den Bescheid vom April für einen Weiterbau aufzuheben. Nach Inkrafttreten des neuen Baugesetz soll Margarete Rösch zwei Monate Zeit bekommen, einen neuerlichen Bauantrag zu stellen. Das Land sowie die Seite der Bauherrin tragen zudem die außergerichtlichen Kosten und übernehmen die Prozesskosten jeweils zur Hälfte.