Laut Rechtsanwalt Stefan Weidner haben iranische Asylbewerber, die in Deutschland zum Christentum konvertieren, gute Chancen, als Flüchtlinge anerkannt zu werden. Der Grund: „Wer als Konvertierter in den Iran zurückgeschickt wird, wird unter Umständen mit dem Tode bestraft.“ In anderen Ländern würden Christen zwar auch verfolgt und unterdrückt, aber nicht zwangsläufig getötet. Deshalb erkennen die meisten Verwaltungsgerichte nur bei Iranern den Glaubenswechsel als Asylgrund an. Stefan Weidner glaubt allerdings nicht, dass dieser Umstand von Asylsuchenden missbraucht wird. „Die Zahl der Fälle, in denen der Glaubenswechsel der Asylgrund ist, ist sehr klein.“ Wenn Pfarrer merken, dass es den Täuflingen nicht ernst ist, können sie die Taufe auch verweigern. Asylpfarrerin Susanne Haag findet es wichtig, dass die Pfarrer die Flüchtlinge über die möglichen Konsequenzen aufklären und darauf hinweisen, dass eine Taufe nicht unbedingt zum Erfolg im Verfahren führt.adö
Glaubenswechsel und Asyl
