Die Stadt: Es ist nach Angaben der Stadt Esslingen möglich, Flächen völlig legal mit Graffiti zu verschönern. Erfragt werden können diese bespraybaren Orte schriftlich bei der Abteilung Ingenieurbauwerke des Tiefbauamtes: „Da in Unterführungen und Stützbauwerken bestimmte Flächen aufgrund der Unterhaltung der Bauwerke nicht besprüht werden dürfen, sollten hier schriftliche Anfragen erfolgen.“ Kontakt zum Tiefbauamt in der Ritterstraße 17 in 73728 Esslingen ist möglich über die E-Mail-Adresse tiefbauamt@esslingen.de.
Der Stadtjugendring: Auch der Stadtjugendring in Esslingen kann eine Auskunft über erlaubte Graffiti-Flächen geben, erklärt Markus Benz. Die Kontaktdaten sind: Stadtjugendring Esslingen in der Ehnisgasse 21 in 73728 Esslingen, Telefon 07 11/3 10 58 00, Telefax 07 11/31 05 80 25, E-Mail: info@sjr-es.de, www.sjr-es.de oder www.facebook.com/SJR.Esslingen.sw