In Dettingen sind Einsätze der Feuerwehrleute relativ günstig – Kfz-Unfälle stets kostenpflichtig
Große Preisunterschiede bei der Feuerwehr

Wer in Dettingen einen Verkehrsunfall verursacht, zu dem die Feuerwehr ausrückt, muss künftig die Kosten für diesen Einsatz bezahlen. Diese halten sich allerdings in Grenzen.

Dettingen. Wenn die Dettinger Feuerwehr zu einem Verkehrsunfall ausrücken muss, dann ist der Halter des Fahrzeugs beziehungsweise seine Versicherung künftig dazu verpflichtet, den Einsatz zu bezahlen. Diese neue Regelung wurde nun in die „Satzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Dettingen“ aufgenommen.

Bislang habe die Gemeinde, die Trägerin der Feuerwehr ist und deren Aufwendungen übernimmt, den Einsatz der Feuerwehr nicht bei allen Kfz-Unfällen in Rechnung stellen können, sagte Dettingens Kämmerer Jörg Neubauer gegenüber dem Teckboten. In Zukunft müssten die Verkehrsteilnehmer „bei allen Kfz-Unfällen Kostenersatz leisten“.

Geändert wurde die Satzung auch im Hinblick auf die Kostensätze: So sind für alle Einsätze, welche die Gemeinde abrechnen darf (siehe Kasten), pro Feuerwehrmann oder -frau und Stunde statt bisher 27 künftig 28,43 Euro fällig. Hinzu kommen die unterschiedlichen Fahrzeuge der Feuerwehr, für die folgende Stundensätze gelten: So kostet das Tanklöschfahrzeug 8 künftig 3,75 Euro anstatt bislang 27 Euro. Das Tanklöschfahrzeug 16 schlägt mit 4,80 Euro (bisher 85 Euro) und das Löschfahrzeug 16 TS mit 3,45 Euro (bisher 47 Euro) zu Buche. Rückt das Mannschaftstransportfahrzeug aus, muss der Betroffene 6,44 Euro (bisher 29 Euro) bezahlen, und für den Gerätewagen RW 1 fallen 5,84 Euro (bisher 8 Euro) an.

Die allesamt stark gesunkenen Kostensätze für die Fahrzeuge sorgten in der jüngsten Gemeinderatssitzung für staunende Gesichter. „Das liegt daran, dass die Fahrzeuge mittlerweile fast alle abgeschrieben sind“, erklärte Marika Neufert, Leiterin des Ordnungsamts. „Die logische Konsequenz ist: Wir sollten dringend ein neues Feuerwehrauto anschaffen“, scherzte Bürgermeister Rainer Haußmann und fügte schmunzelnd hinzu: „Nur gut, dass man die Feuerwehrleute nicht abschreiben kann.“

Der Rathauschef wies darauf hin, dass es in den einzelnen Kommunen bei den Einsätzen der Feuerwehr „extreme Preisunterschiede“ gebe. Dies sei für den Bürger und auch für die Verwaltung nicht nachvollziehbar, „aber das ist geltende Rechtslage“.

Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Feuerwehr-Satzung einstimmig.