Vergewaltigungsprozess weiter ohne Ergebnis
Gutachter am Zug

Der 31-jährige Mann, der im Juli dieses Jahres in Kirchheim seine Freundin in einen Wald entführt und dort vergewaltigt haben soll, blieb nach zweimonatiger Verhandlung auch gestern nach einem neuerlichen Appell des Richters, die Wahrheit zu sagen, dabei: Er habe die Frau nicht vergewaltigt. Der Fall wird vor dem Stuttgarter Landgericht nun die Gutachter beschäftigen.

Stuttgart. Was geschah wirklich in jener Nacht des 25. Juli auf einem einsamen Waldweg bei Kirchheim, zu dem sich der Angeklagte laut Vorwurf unter Drohung einer Pistole von seiner damaligen Freundin hatte chauffieren lassen. War es eine Vergewaltigung, oder war es ein Sexualkontakt mit beiderseitigem Einvernehmen? So jedenfalls beteuert es der Angeklagte, der seit dem 24.  Oktober dieses Jahres vor der Siebten Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht wegen Vergewaltigung unter Anklage steht (wir berichteten).

Zweimal hatten die Richter die Zeugin vernommen. Beide Male hatte die Frau den Ex-Freund auf der Anklagebank schwer belastet. Er habe sie damals zuerst in der Kirchheimer Wohnung sexuell bedrängt, nachdem die Beziehung bereits zu Ende war. Sie wollte ihn wegschicken, er aber habe sie mit der Waffe in der Hand dazu gezwungen, mit ihm in ihrem Fahrzeug zu der Stelle zu fahren, an der es schließlich – ebenfalls unter Waffendrohung – zu der Tat gekommen sei. Zudem habe er gedroht, es würde ihrer Familie etwas passieren, falls sie die Polizei einschalte. Nun haben nicht nur forensische Gutachter das Wort. Untersuchen müssen Molekular-Techniker des Landeskriminalamts darüber hinaus Faserspuren einer Jacke, die die Frau zur Tatzeit trug, sowie Abriebspuren an der Pistole, die die Polizei später im Fahrzeug des Angeklagten sicherstellen konnte,

Die beiden Verteidiger bemängelten, dass bei den technischen Beweismittel-Untersuchungen Fehler gemacht worden seien. Beispielsweise wurde festgestellt, dass an der Waffe zwei feinste Fäden der Jacke des Opfers anhafteten. Allerdings mit der Einschränkung, dass dies auch eine Spuren-Verschleppung sein könne.

Dennoch versuchte der Vorsitzende Richter angesichts der bisher erdrückenden Beweislast gestern den Angeklagten dazu zu bringen, von seiner Aussage abzurücken und die „Wahrheit“ zu sagen. Der Richter meinte damit ein Geständnis, das einen hohen Strafrabatt mit sich bringe und damit verbunden auch eine recht frühe Haftentlassung. Doch der 31-jährige Angeklagte blieb bei seiner Version: Die Zeugin habe gelogen.

In diesem Jahr werden die Richter kein Urteil mehr fällen. Weitere Gutachten sind bereits in Auftrag gegeben worden. Am 8. Januar soll der Prozess damit fortgesetzt werden.