Wendlingen. Der 29-Jährige machte in der Verhandlung einen alkoholbedingten Filmriss geltend. Dass der Angeklagte sich an die genaue Tatausführung vom Abend des 23. Oktober letzten Jahres nicht mehr erinnert, will der psychiatrische Gutachter nicht so recht glauben und stuft ihn voll schuldfähig ein. Immerhin hat der 29-Jährige bei einer seiner ersten polizeilichen Vernehmungen Angaben zur Tat gemacht. Teile dieses Protokolls hat das Gericht am gestrigen dritten Verhandlungstag veröffentlicht. Darin heißt es, der Beschuldigte habe zuvor zwei Flaschen Wodka und einige Biere getrunken. Dann habe er in der Wendlinger Wohnung die Ex-Freundin geschlagen.
Er will auch den neuen Freund der Frau misshandelt haben und habe dabei gedacht, dass es besser sei, wenn der mit der Frau etwas habe, als ein anderer. Dann habe er die Frau gezwungen, sich zu entkleiden. Mehr wisse er nicht mehr. Ob er die vorgeworfene Vergewaltigung beging und dann das Paar zum gemeinsamen Sex gezwungen habe, das habe er auch in dieser Vernehmung nicht gewusst. Er könne sich nur daran erinnern, dass er sich umbringen wollte.
Seine Schwester bekundete gestern als Zeugin, dass der 29-Jährige impulsiv sei, ansonsten aber ein ganz normaler Bruder ohne Aggressionen. Dass er seine frühere Ehefrau, von der er längst geschieden ist, geschlagen hat, das habe sie gehört. Daraus resultiert auch die gestern vom Gericht verlesene Vorstrafe: Ein Jahr Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Juli letzten Jahres hatte er die Ehefrau durch Faust- und Fußtritte zu Boden geworfen, gewürgt und schwer misshandelt. In einer weiteren Vorstrafe geht es um einen Einbruchdiebstahl aus dem Jahre 2008 in Kirchheim, wobei das Diebesgut ausschließlich aus alkoholischen Getränken bestand.
Am morgigen Verhandlungstag sollen die Plädoyers gehalten und am Freitag dieser Woche dann das Urteil gesprochen werden.
