Verhandlung vor dem Kirchheimer Amtsgericht kann ohne Gutachten nicht weitergeführt werden
Hätte der Messerstich tödlich enden können?

Zwei Weilheimer, die sich teilweise „bis aufs Messer“ bekämpft hatten, haben gestern gemeinsam auf derselben Anklagebank im Kirchheimer Amtsgericht Platz nehmen müssen. Am Nachmittag wurde die Verhandlung vertagt, weil zunächst ein Gutachter klären muss, ob es sich um einen versuchten Totschlag handeln könnte.

Kirchheim. In der Tierwelt gehört es zu den weit verbreiteten Ritualen, dass zwei Männchen, die sich um die Gunst desselben Weibchens streiten, diesen Kampf mit aller Härte und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln austragen. Auch bei Menschen kann das mitunter vorkommen – wie in dem Fall, der sich Ende 2009 / Anfang 2010 in Weilheim zugetragen hat. Beide Kontrahenten waren nun angeklagt, beide unter anderem wegen körperlicher Misshandlung des anderen.

Ein heute 59-jähriger Betriebsschlosser hatte damals die Gunst der Frau errungen, die zuvor sieben Jahre lang die Partnerin eines mittlerweile 70-jährigen Weilheimers mit italienischen Wurzeln gewesen war. Am 23. November 2009 gegen 0.30 Uhr stellte der inzwischen 21-jährige Sohn des Betriebsschlossers fest, dass die Motorhaube am Auto seines Vaters brannte. Er rannte auf die Straße, löschte den Brand mit einer Flasche Sprudel und schaute anschließend nach dem Täter. Er fand aber nur einen älteren Mann auf der Straße, den er zunächst nicht für den Täter hielt, weil er von einem Jungenstreich ausgegangen war.

Erst später fiel ihm auf, dass der ältere Herr, den er nicht kannte, außer nach Alkohol wohl auch nach Benzin gerochen hatte. Die Polizei, die Vater und Sohn gerufen hatten, fahndete also nicht nur nach potenziellen Jugendlichen, sondern auch nach einem wenig präzise beschriebenen älteren Mann – in beiden Fällen ohne Erfolg.

Noch ein wenig später hat der Sohn den Mann auf einem Foto erkannt, das die neue Freundin des Vaters von ihrem verflossenen Geliebten noch mit sich führte. Ein Polizist sagte nun aber im Zeugenstand aus, dass dieses Foto nie der Polizei vorgelegt worden war und dass der Autobesitzer auch keine Angaben zur Freundin oder zum mutmaßlichen Täter gemacht hatte. Die Polizei und der Geschädigte müssen demnach vereinbart haben, dass sich Vater und Sohn mit der Polizei in Verbindung setzen sollen, sobald sie den vermuteten Täter sehen und der Sohn diesen auch identifizieren kann.

Dazu kam es schließlich am 7. Januar 2010 gegen 12.50 Uhr an einer Bäckerei in einem Einkaufsmarkt. Anstatt aber den Gegner von außen durch die Scheiben zu identifizieren und danach die Polizei zu rufen, gingen Vater und Sohn nach innen und sagten dem Kontrahenten, er solle sich nicht mehr in der Straße blicken lassen, in der die beiden wohnen.

Anschließend muss alles recht schnell gegangen sein: Es folgten gegenseitige Beleidgungen der beiden Nebenbuhler. Nach Aussage von Vater und Sohn muss der 70-Jährige daraufhin ein Messer gezückt und auf den 59-jährigen eingestochen haben. Der 59-Jährige hat sich deshalb aus seiner Sicht lediglich verteidigt, und zwar durch Faustschläge. Gemeinsam brachten Vater und Sohn den Kontrahenten zu Boden und entwaffneten ihn mit einiger Mühe.

Als das Messer außer Reichweite gebracht war, seien Beleidigungen und Schläge von beiden Seiten noch einmal aufgeflammt, sagte der Sohn als Zeuge. Er selbst hat sich nach der Entwaffnung wohl nicht mehr am Kampfgeschehen beteiligt.

Der 70-Jährige erzählt eine Version, wonach das Messer, das er zufällig in der Manteltasche hatte, ebenso zufällig aus der Tasche gefallen sei. Er wollte sich lediglich danach bücken und hatte es dann eben in der Hand, als ihm der andere Mann in die Quere gekommen sei. Der Messerstich sei auch nicht so schlimm gewesen.

Richterin Franziska Hermle kam aber gemeinsam mit den beiden Schöffen sowie mit dem Staatsanwalt und den beiden Verteidigern der Angeklagten zu der Auffassung, dass erst noch ein Gutachter klären muss, ob der Messerstich auch tödlich hätte ausgehen können – wenn der 59-Jährige nicht in einer schnellen Abwehrbewegung den linken Arm dazwischengebracht hätte.

Sollte der Sachverständige zu diesem Ergebnis kommen, müsste die Tat vor dem Landgericht verhandelt werden. Falls nicht, kann es am Amtsgericht weitergehen, vermutlich Mitte Juli. Bis dahin sollte auch ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des 70-Jährigen vorliegen, der zum Tatzeitpunkt der Messerattacke immerhin 2,02 Promille Alkohol im Blut aufzuweisen hatte.