Mann gesteht Tat an 16-Jähriger
Haft für Vergewaltiger

Ein 35-jähriger Mann aus Nürtingen muss wegen zwei Vergewaltigungen und einem Fall von Körperverletzung für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Der 35-Jährige hatte im Februar in Nürtingen eine 16-Jährige vergewaltigt. Weil er seine Tat vor Gericht zugab, erntete er Strafmilde.

Nürtingen/Stuttgart. Der Fall war für die Juristen der 20. Strafkammer in Stuttgart ungewöhnlich. Der Angeklagte hatte die 16-Jährige im Februar dieses Jahres über ein Internet-Portal kennengelernt und sie dann bei ihren Eltern in Nürtingen zu Hause besucht. Von da an waren die beiden ein Paar, wohnten sogar im Zimmer des Mädchens. Der Vater der 16-Jährigen hatte dem Mann sogar eine Arbeitsstelle besorgt. Dass die Beziehung zwischen der 16-Jährigen und einem nahezu zwanzig Jahre älteren Mann ungewöhnlich ist, habe niemand gestört. Auch nicht eine Nachbarin, die die beiden schließlich bei sich aufgenommen hatte.

Die 16-Jährige hatte allerdings die Beziehung beendet, da der Angeklagte ihr unangenehme sexuelle Praktiken abverlangt hatte. Er musste ausziehen und in seine Heimat in die neuen Länder zurück. Doch am Nachmittag des 6. Februars kam er zurück und wollte über eine weitere gemeinsame Zukunft mit der 16-Jährigen reden. Dabei ist es zur ersten Vergewaltigung mit Todesdrohung mit einem Küchenmesser gekommen. Eine Stunde später vergriff er sich erneut an der Ex-Freundin, heißt es in dem gestern verkündeten Urteil des Stuttgarter Landgerichts. Dabei versetzte er der 16-Jährigen auch einen leichten Schlag.

In dem Verfahren hatte ein psychi­atrischer Gutachter dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit bescheinigt und eine Affekttat ausgeschlossen. Dennoch räumten die Juristen gestern einen hohen Strafrabatt für den 35-Jährigen ein. Zum einen, weil er umfassend geständig war, was in solchen Fällen selten sei, so das Gericht. Zum andern, weil er auch dem Opfer im Zuge eines schriftlichen Vergleichs eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 2 000 Euro zugesagt hat.

Von den verhängten dreieinhalb Jahren wird er offensichtlich nur zwei Drittel verbüßen müssen. Eine Bewährungsstrafe stand jedoch außer Frage, weil der Angeklagte bereits wegen einer früheren Vergewaltigungstat vorbestraft ist.