Täter kommt für dreieinhalb Jahre hinter Gitter
Haftstrafe für Sex mit 13-Jähriger

Der 29-Jährige, der durch eine Internet-Bekanntschaft eine 13-jährige Schülerin in Notzingen mehrfach getroffen und sexuell missbraucht hat, muss ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie einer Schmerzensgeldzahlung von 6 000 Euro verurteilt.

Notzingen/Stuttgart. Es war nicht der klassische Fall von sexuellem Missbrauch an Kindern, mit dem sich das Stuttgarter Landgericht zwei Tage lang befasst hat. Das Opfer war eine 13-jährige Schülerin, die sich nach erster Bekanntschaft in den Angeklagten verliebt hatte, obwohl der Altersunterschied zwischen den beiden 16 Jahre betrug. Zudem hatte das Mädchen anfangs vorgegeben, 16 Jahre alt zu sein. Beim ersten Treffen hatte sie dies dann aber zurückgenommen.

So war dem Beschuldigten nach richterlicher Feststellung bekannt, dass sein Opfer erst 13 Jahre alt war und somit im rechtlichen Sinne als „Kind“ galt. Wer Sex mit Kindern ausübt, begeht eine Straftat, da ändere es auch nichts, so die Strafkammervorsitzende gestern im Urteil gegen den 29-Jährigen, dass dieses Opfer aus pubertärer Neugier selbst mitgemacht habe und die angeklagten Fälle nicht als Vergewaltigung gelten.

Von Oktober bis Mitte November letzten Jahres kam es laut dem Urteil zu insgesamt vier Vorfällen, in denen der Angeklagte und die 13-Jährige mal auf einer Bank bei der Notzinger Grundschule, mal in der elterlichen Wohnung des Mädchens und einmal in der Wohnung einer Freundin sexuelle Praktiken ausübten, bei denen das Kind auch Schmerzen hatte. Dabei habe der Angeklagte auch das Risiko in Kauf genommen, dass das Opfer an einer Hepatitis C erkrankt, an der er schon seit Jahren selbst leidet. Da der Verkehr auch ohne Schutz durchgeführt wurde, habe zudem die Gefahr einer Schwangerschaft bestanden. Schließlich wurde das ungleiche Paar beim letzten Treffen im Kinderzimmer von der Mutter des Mädchens in flagranti ertappt. Die Frau zeigte den 29-Jährigen an.

Trotz einvernehmlichen Sexualverkehrs mit dem Angeklagten seien die psychischen Folgen für das Opfer groß, heißt es in dem Urteil. Das Kind

Psychische Folgen, 
obwohl das Mädchen einverstanden war

fiel im Leistungsniveau in der Schule zurück und litt an Depressionen, die die Vorsitzende Richterin auch als Folge eines „typisch starken Liebeskummers“ bezeichnete. Die Staatsanwältin hatte angesichts der Schwere der Taten vier Jahre Haft gefordert. Das Gericht milderte auf dreieinhalb Jahre ab und erkannte mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und gefährliche Körperverletzung.

Nicht mehr Gegenstand des Prozesses war ein späteres Treffen des Angeklagten mit einer anderen 13-jährigen Schülerin nach einem Internet-Chat am Backnanger Bahnhof. Dabei waren aber statt des Kindes dessen Bruder und Vater erschienen und hatten den Angeklagten verprügelt.