Kreistag schafft die Jagdsteuer ab – Im Gegenzug entsorgen Jäger wieder Unfallwild
Halali – der Deal ist gelungen

Das Halali tönt über den Landkreis: Die Jagd auf die Jagdsteuer ist erfolgreich beendet. Die Jäger werden vom Kreis nicht mehr zur Kasse gebeten. Im Gegenzug nehmen die Waidmänner wieder Unfallwild an.

Kreis Esslingen. Seit 1994 erhebt der Landkreis von den Jägern eine Jagdsteuer von derzeit 15 Prozent auf den Pachtpreis der Jagd plus Nebenleistungen. Das spült ihm jährlich rund 55 000 Euro in die Kasse. Diese Steuer war den Waidmännern schon lange ein Dorn im Auge. Um ihre Argumente zu unterstreichen, räumte rund die Hälfte aller Jagdpächter im Landkreis Esslingen seit Juli 2010 das Unfallwild nicht mehr von der Straße. Im Amtsdeutsch heißt das, sie verzichteten auf ihr Aneignungsrecht. Für den Kreis als Herr der Straßen bedeutete dies, dass er totgefahrene Hasen, Rehe, Dachse und anderes Wild selbst beseitigen musste.

Der Aufwand war so hoch, sagte der Landrat, dass die Einnahmen durch die Jagdsteuer – übrigens die letzte eigene Einnahmequelle des Landkreises – die Ausgaben deutlich überstiegen. Daraufhin versuchte die Kreisverwaltung in Gesprächen die Vorsitzenden der Waidmänner im Kreis umzustimmen. Die aber blieben offensichtlich hartleibig. Schließlich diskutierte auch der Ältestenrat des Kreistags das leidige Thema und schlug folgenden Deal vor: Der Landkreis schafft mit Beginn des Jagdjahres 2011/12 (1. April) die Jagdsteuer ab. Dafür erklären sich die Frauen und Männer im grünen Loden bereit, die Wildkadaver wieder zu beseitigen.

Darauf ließen sich die Jäger im Kreis ein. Dem Kreisjagdamt liegen mittlerweile Widerrufe aller Waidmänner vor, die vorher auf das Aneignungsrecht verzichtet hatten.

Der Kreistag folgte gestern mit vier Ausnahmen der Empfehlung des Ältestenrats und hob die Jagdsteuersatzung auf. Dies war auch ganz im Sinne der Liberalen im Kreistag, die bereits bei der Generaldebatte über den Kreishaushalt 2011 für eine Abschaffung der Jagdsteuer plädiert hatten.

In Baden-Württemberg erheben von 35 Landkreisen noch 14 weiterhin einen Obolus von den Waidmännern.

Übrigens: Die Gemeinde Lenningen verpflichtet ihre Jäger i

n ihren Pachtverträgen, überfahrenes Wild von der Straße zu holen. In diesem Falle wird aus dem Aneignungsrecht eine Aneignungspflicht und der Straßenbaulastträger ist aus dem Schneider.