Prozess gegen mutmaßlichen Lenninger Großdealer
Hartes Geschütz aufgefahren

Die Aussagen eines drogensüchtigen Zeugen gegen einen mutmaßlichen Lenninger Großdealer sollen allesamt gerichtlich nicht verwertbar sein. So argumentiert die Verteidigerin des 30-jährigen Angeklagten vor dem Stuttgarter Landgericht nach nunmehr zweimonatiger Hauptverhandlung. Dies bedeutet, dass das Verfahren noch lange dauert.

Stuttgart. Mehrere ehemalige Konsumenten haben in diesem Verfahren den 30-Jährigen schon belastet (wir berichteten). Er soll große Mengen Rauschgift aus Rotterdam an Empfänger in Lenningen und Kirchheim geliefert haben. Seit dem Jahr 2006, so der Vorwurf vor der 17. Strafkammer, soll er mehr als 30 Kilogramm der Drogen in seiner Lenninger Wohnung gelagert haben, was der Mann allerdings energisch bestreitet.

Nun hat die Verteidigerin des Beschuldigten ein hartes Geschütz in Richtung der Drogenermittler der Esslinger Polizei aufgefahren. Es geht um einen Mann, den die Beamten am 27. Dezember 2010 ganz zufällig an der Wohnung des Angeklagten in Lennin­gen angetroffen hatten. Da sich dieser Mann „recht merkwürdig verhielt“, so ein Kriminalhauptkommissar gestern im Zeugenstand, habe man ihn nach seinem Ausweis gefragt. Als der Mann den Ausweis aus seinem Fahrzeug direkt vor dem Haus holte, habe man den starken Geruch von Marihuana bemerkt und den Mann gleich mitgenommen.

Auf dem Revier wollte der vorläufig Festgenommene zunächst keine Aussage machen und verlangte nach seinem Rechtsanwalt. Dann aber habe der Mann doch noch einiges gesagt und den Angeklagten dabei schwer belastet. Und genau diese Vernehmungs-Praxis wirft die Verteidigerin jetzt der Polizei vor. Man habe den Mann falsch über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt, außerdem habe er keine Angaben machen wollen. Was er dann aber „durch Druck der Ermittler“, so die Anwältin, gesagt habe, dürfe in dem Verfahren nicht verwertet werden. Es sei rechtlich unter falschen Voraussetzungen entstanden.

Außerdem sei unklar, ob man den Zeugen überhaupt über seine Rechte belehrt habe, wettert die Verteidigerin weiter. Immerhin habe der Mann nach einem Anwalt gefragt, den man ihm aber offensichtlich verweigert habe.

Das Verfahren gegen den Lenninger wird die Stuttgarter Richter noch einige Zeit beschäftigen. Ein Urteil, das eigentlich für diese Woche geplant war, liegt noch in weiter Ferne.