Bildungspaket wird in Anspruch genommen
Immer mehr Teilhabe

Mittlerweile nehmen sozial schwächere Familien im Landkreis das Bildungs- und Teilhabepaket trotz bürokratischem Aufwand gut in Anspruch. Dies hat Landrat Heinz Eininger in jüngster Sitzung dem Sozialausschuss mitgeteilt.

Kreis Esslingen. Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gesellschaft gibt es für arme Familien in der Bundesrepublik nur auf Antrag. Doch diese bürokratischen Hürden scheinen viele Betroffene zu scheuen. Während das Bundessozialministerium den Verwaltungsaufwand für die Leistungsberechtigten als gering einschätzt, beklagen dies die Landkreise als größtes Problem, wie der Landrat sagte. „Wir haben viel getan, um den Aufwand zu senken.“ Dennoch war sich der Sozialausschuss einig, dass hierfür noch mehr getan werden müsse, damit noch mehr Familien das Bildungspaket in Anspruch nehmen.

Seit dessen Inkrafttreten vor zwei Jahren stieg die Nachfrage und Inanspruchnahme im Landkreis Esslingen kontinuierlich an und liegt nun bei 75 Prozent, wobei vor allem Geld für den Schulbedarf, das Mittagessen in der Schule, die Schülerbeförderung, Ausflüge und für Schullandheimaufenthalte beantragt wird. Über die steigende Nachfrage freute sich Ursula Merkle, CDU, und sagte: „Wir würden gerne 90 Prozent erreichen.“

Auf die hohe Ablehnungsquote von 30 Prozent angesprochen, nannte Sozialamtsleiterin Brigitte Walz neben Sprachproblemen und Verständnisschwierigkeiten bei nicht deutsch sprechenden Antragstellern auch Gründe, die in den gesetzlichen Vorgaben liegen. So dürfen Kosten für die Schülerbeförderung erst ab einem Schulweg von drei Kilometern übernommen werden. Nachhilfen können nur bei einer Versetzungsgefährdung bezahlt werden. Das muss außerdem ein Klassenlehrer bestätigen.

Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, kam die Landkreisverwaltung insbesondere mit den Essensanbietern und Vereinen überein, dass die Abrechnung über Sammelnachweise erfolgen kann.

Hoffnungen setzen die Landkreise in Gesetzesänderungen durch den Bundesrat, mit dem die verwaltungsaufwendige Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vereinfacht werden soll. Die Änderungen sollen im August in Kraft treten und betreffen vor allem die Geldleistungen bei Klassenausflügen, die Erstattung verauslagter Mittel, den Eigenanteil bei der Schülerbeförderung und die Kosten für Sportausrüstung.