Region. In der Vorwoche hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) einen Eilantrag der beiden Tennisverbände im Land, des Württembergischen Tennis-Bunds (WTB) und des Badischen Tennisverbands (BTV), gegen die Schließung von Tennishallen abgelehnt. Der VGH hatte - vereinfacht gesagt - befunden, dass die gesetzlich gedeckten Interessen des Seuchenschutzes mit den in der Corona-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen wie Hallenschließungen über den Interessen der Hallenbetreiber stehen.
Nun, mit den beim jüngsten Corona-Gipfel beschlossenen Öffnungen für den Sport, hat sich das Thema selbst überholt: Ab sofort dürfen die Hallen unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Mehrere Plätze einer Halle können laut WTB nur mit der Maßgabe des Landes „nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten“ bespielt werden, wobei Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht mitzählen. Dies gilt für Inzidenzwerte unter 100. In einer Öffnungsliste hatte das Land Tennishallen zunächst nur als für den Profi- und Spitzensport geöffnet aufgeführt, die beiden Verbände hatten daraufhin interveniert.gz