Lenningen beschloss neue Friedhofsgebühren
Individuelle Grabsteine möglich

Die zahlreichen Friedhöfe beschäftigten den Lenninger Gemeinderat während seiner jüngsten Sitzung intensiv. Zum einen wurden die Grabgebühren erhöht, zum anderen musste die Satzung geändert werden.

Individuelle Grabsteine möglich
Individuelle Grabsteine möglich

Lenningen. „Seit 1992 gab es keine vollständige Kalkulation mehr“, begründete Rudolf Mayer,

stellvertretender Amtsleiter der Finanzverwaltung, die Erhöhung der Grabgebühren. Als die Gebühr für die neue Urnengemeinschaftsanlage in Unterlenningen festgesetzt wurde, sprach sich der Gemeinderat dafür aus, wegen der geringen Kostendeckung im Friedhofsbereich alle Gebühren neu zu berechnen. „Wir haben nicht nur einen Friedhof, weshalb wir uns nicht mit anderen Kommunen vergleichen können“, gab Bürgermeister Michael Schlecht zu bedenken. Lenningen hat in sieben Teilorten fünf Friedhöfe zu unterhalten.

Bislang beträgt der Kostendeckungsgrad auf diesem Sektor 33

 Prozent. „Wir müssen was tun“, stellte Rudolf Mayer bei diesen Zahlen klar. Die Kosten, die der Gemeinde durch eine Beerdigung entstehen, gibt sie zwar zu 100 Prozent weiter, trotzdem bleibt zum Schluss nicht allzu viel Geld im Gemeindesäckel. Von der Gemeindeprüfanstalt wird ein Deckungsgrad von 47 Prozent empfohlen. „Wir liegen trotz der Erhöhung darunter, kommen aber an die 40 Prozent heran“, so der stellvertretende Kämmerer.

Die Verwaltung schlug daher vor, die Gebührensätze einheitlich bei 80 Prozent der errechneten Gebühren­obergrenze je Grabart festzulegen. Allerdings gibt es drei Ausnahmen. Dazu zählt das Kindergrab mit ei­nem „sozialen Abschlag“, es bleibt bei 255 Euro. Bei der Benutzung der Leichenzellen und der Aussegnungshalle Oberlenningen erscheint eine Gebührenerhöhung auf einen Deckungsgrad von 80 Prozent nicht umsetzbar, heißt es aber in der Sitzungsvorlage. Die Benutzung aller Aussegnungshallen kostet ab dem kommenden Jahr 506 Euro, was im speziellen Fall Oberlenningen aber einem Kostendeckungsgrad von lediglich 15 Prozent entspricht. „Nur noch in Ausnahmefällen gibt es einen Leichenzug von der Oberlennin­ger Martinskirche bis zum Friedhof“, wies Michael Schlecht auf die Bedeutung des sakralen Gebäudes hin.

In Zukunft wird beispielsweise ein Erdreihengrab 913 Euro statt 766 Euro kosten, das Urnenreihengrab 511 Euro statt 306 Euro und das einstellige Erdwahlgrab mit einer Laufzeit von 40 Jahren 3 380 Euro statt 2 556 Euro. Den größten Sprung gibt es beim Urnenwahlgrab mit einer Belegungszeit von 40 Jahren. Künftig müssen dafür 1 516 Euro statt bislang 613 Euro bezahlt werden. Diesen Sprung findet John Arpino ziemlich heftig. „Gebühren erhöht niemand gerne. Die Kalkulation hat jedoch ergeben, dass wir um diesen Schritt nicht herumkommen. Wir schreiben aber niemandem eine Bestattungsform vor“, sagte dazu Michael Schlecht.

Mehr Freiheit gibt es bei der Gestaltung der Grabmale. Per Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass die Individualität auch bei der Trauer nicht aufhört und in jeder Kommune die Möglichkeit bestehen muss, diesem auch Ausdruck verschaffen zu können. Dem kommt nun auch Lenningen nach. In Oberlenningen wird es solch ein spezielles Gräberfeld geben. Entscheidend bleibt jedoch weiterhin, ob das Kunstwerk in das Umfeld passt, also dem würdigen Rahmen eines Friedhofs entspricht und angemessen ist.

Sabine Hummel vom Standesamt hatte die Aufgabe, die komplette Friedhofsatzung neu zu überarbeiten. Dieses Werk stellte sie dem Gemeinderat mit seinen wichtigsten Veränderungen vor. Grundlage für das detaillierte Werk war eine Mus­tersatzung des Gemeindetags, verfasst in schönstem Beamtendeutsch. Dies riss Karl Boßler zu der Bemerkung hin: „Nicht zu glauben, was man sich alles ausdenken kann.“