„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Herkunft, seiner Weltanschauung, seines Alters, seiner Krankheit oder Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3 Absatz 3, Grundgesetz). Der Deutsche Bundesjugendring schreibt in seinem Heft „hochINKLUSIV – Mittendrin statt außen vor“ über seine Vision von einer Gesellschaft, die alle Menschen einbindet und sich entfalten lässt. „In einer inklusiven Gesellschaft gäbe es keine Gruppe von Menschen, die nicht dazugehört oder ausgeschlossen ist. Denn in einer inklusiven Gesellschaft gäbe es gar keine Gruppen mehr, die mithilfe „besonderer Angebote“ wieder integriert werden müssten.“ „(. . .) Inklusion passiert nicht von heute auf morgen. Sie ist ein ständiger Entwicklungsprozess. Dabei soll sich die Gesellschaft konsequent an der Vision von Inklusion orientieren und daran arbeiten, sich dem Ziel einer wirklich inklusiven Gesellschaft so weit anzunähern, wie es möglich ist. Auch wenn das vielleicht nie ganz zu schaffen sein wird.“ Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein von 128 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt oder im Fall der EU formale Bestätigung abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Inklusion ist ein Menschenrecht