Angeklagter kann sich an nichts erinnern
Ist „Filmriss“ möglich?

Reichen 1,3 Promille Alkohol bei einem Menschen aus, um bei ihm einen Filmriss zu bewirken? Ein 29-Jähriger, dem die Vergewaltigung der Ex-Freundin vorgeworfen wird, behauptet dies vor dem Stuttgarter Landgericht.

BERND WINCKLER

Wendlingen. Was die 19-jährige Ex-Freundin am gestrigen Donnerstag über die Geschehnisse vom 23. Oktober letzten Jahres in ihrer Wendlinger Wohnung sagte, erfuhr die Öffentlichkeit nicht. Die Richter der 17. Strafkammer ordneten zur Wahrung der Intimsphäre der jungen Frau den Ausschluss der Öffentlichkeit an. Die Frau soll laut Anklage von dem Russlanddeutschen zuerst geschlagen und dann zum Sex mit einem ebenfalls anwesenden Kumpel gezwungen worden sein. Danach habe er sie vergewaltigt.

Wodka und Bier will der Angeklagte zuvor reichlich konsumiert haben. Doch nach der Festnahme wurden bei ihm lediglich 1,3 Promille festgestellt. Dazu habe er sich in selbstmörderischer Absicht eine Überdosis Insulin gespritzt. Er sagt selbst, dass er vom vorgeworfenen Tatablauf infolge Trunkenheit und des Insulinschocks nichts mehr wisse. Ein Gutachter soll diesen Filmriss nun am nächsten Verhandlungstag analysieren. Ein Urteil wollen die Stuttgarter Richter am 20. Mai fällen.