Der Angriff mit einer abgebrochenen Flasche auf einer Party in Lenningen gegen einen anderen Gast hat für den Täter jetzt vor dem Stuttgarter Landgericht doch noch ein Happy End. Die Richter der 35. Strafkammer erhöhten jetzt zwar die Strafe um drei Monate auf insgesamt 15 Monate Haft, setzten diese aber zur Bewährung aus.
Lenningen. „Es war für uns eine sehr knappe Entscheidung“, sagte die Vorsitzende Richterin im Urteil gegen den 32-jährigen Innenausstatter aus Lenningen. Der hatte nämlich bereits eine einschlägige Vorstrafe und eine Eintragung wegen eines Rauschgiftdelikts. Das war auch der Grund für den Richter am Kirchheimer Amtsgericht, ihm am 25. Juli letzten Jahres wegen der gefährlichen Körperverletzung mit der Flasche keine neuerliche Bewährung mehr zuzubilligen. Er schickte ihn für ein Jahr hinter Gitter.
Gut dass es noch eine zweite Instanz gibt, sagte sich wohl der Verurteilte und forderte jetzt von dieser am Stuttgarter Landgericht eine Korrektur des Schuldspruchs. Zum einen beteuerte er, dass der Schlag, oder vielmehr der Stich mit dem abgebrochenen Teil der Flasche, gegen jenen Mann, der eigentlich nur die Bedienung schützen wollte, eine Notwehrtat war, zum anderen ist ihm eine Haftverbüßung äußerst unangenehm.
Mit der Notwehr-Version kam der Angeklagte jetzt vor der 35. Strafkammer nicht durch. Er war damals auf der Lenninger Party ausgerastet, weil die Bedienung ihm nicht mehr Wodka in ein Red-Bull-Getränk geben wollte als üblich war. Daraufhin hatte er den Inhalt des Glases der Frau ins Gesicht geschüttet, Was deren Freund dann auf den Plan rief, der durch den Flaschen-Angriff dann auch erheblich verletzt wurde.
Aus den zwölf Monaten Haft ohne Bewährung machten die Stuttgarter Richter jetzt eine 15-monatige Haftstrafe, setzten diese aber ausnahmsweise zur Bewährung aus, mit dem Hinweis, dass bei der nächsten Straftat Schluss mit lustig ist und er diese 15 Monate auch absitzen muss.