ots. Wenn dieser Tage in der "fünften Jahreszeit" der Karneval regiert, hauen viele Jecken, Närrinnen und Narren mal wieder richtig auf die Pauke. Alle, die sich schon mal einen Faschingsumzug angeschaut oder an einer Karnevalssitzung teilgenommen haben, wissen: Alkohol fließt dort oft in Strömen. Wer sich anschließend alkoholisiert hinter das Steuer seines Autos setzt, um nach Hause zu fahren, begeht nach Auffassung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) einen gefährlichen Fehler.
Eingeschränkte Fahrtüchtigkeit
„Auch im Karneval gibt es im Straßenverkehr keine Narrenfreiheit", sagt DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Wie an jedem anderen Tag des Jahres gelte auch dann: „Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht." Bereits geringe Mengen an Alkohol könnten die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken. „Die Sehfähigkeit leidet, die Augen werden lichtempfindlicher, Entfernungen können nicht mehr richtig eingeschätzt werden, das Sichtfeld ist erheblich eingeschränkt und es kommt zum sogenannten Tunnelblick. Zudem verlängert sich die Reaktionszeit, während gleichzeitig die Risikobereitschaft steigt", erläutert Fohmann.
Deshalb empfiehlt die DVR-Sprecherin, das Auto unbedingt stehen zu lassen, wenn man zu tief ins Glas geschaut hat. Auch der Restalkohol am nächsten Tag sei nicht zu unterschätzen: „Wer nachts um 3 Uhr mit 1,5 Promille ins Bett geht, hat morgens um 9 Uhr noch immer deutlich Restalkohol im Blut und sollte auf keinen Fall Auto fahren."
Taxi nehmen
„Übrigens ist die Polizei zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch verstärkt unterwegs und führt Alkoholkontrollen durch", warnt die DVR-Sprecherin. „Wer Alkohol getrunken hat, sollte sein Auto immer stehen lassen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi nach Hause fahren", empfiehlt Fohmann. Nur dann könne Karneval ohne Reue gefeiert werden.