Dettingen. Wie derzeit in vielen anderen Gemeinden, stand nun auch im Dettinger Gemeinderat das Thema Straßenbeleuchtung auf der Tagesordnung. Der Hintergrund: Mit dem Ende des bisherigen Konzessionsvertrages mit der EnBW zum 31. Dezember 2012 war die Thematik Straßenbeleuchtung neu zu regeln. Bislang hatten der Gemeinde nur die Leuchtkörper mit Lampe und Zuleitung im Mast gehört. Den Rest, wie Versorgungsleitungen, Mast und Schaltstellen, nannte die EnBW ihr Eigen. Aus Gründen des Kartellrechts musste sich die Gemeinde entscheiden, ob sie die Straßenbeleuchtung von der EnBW kaufen oder anmieten will.
„Der Kauf ist die wirtschaftlich günstigere Alternative“, sagte Bürgermeister Rainer Haußmann. „Momentan reden wir über einen Kaufpreis von 318 000 Euro. Das ist aber noch kein Konsens.“ Denn der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) und die EnBW würden derzeit über die Kosten verhandeln. Anhand der Modellgemeinde Cleebronn im Landkreis Heilbronn möchte der NEV günstigere Kosten für seine Mitglieder erstreiten.
Wie Kämmerer Jörg Neubauer berichtete, kann die Straßenbeleuchtung durch Eigenmittel der Gemeinde gekauft werden. Noch nicht geregelt sei indes die künftige Betriebsführung. Der NEV und der Gemeindetag würden dafür derzeit eine Bündelausschreibung vorbereiten. Bis dahin erfolge die Betriebsführung durch die EnBW, die ihre Leistungen der Gemeinde dann in Rechnung stellt.
Mit Ausnahme von Hermann Pölkow (SPD), der sich enthielt, stimmten die Räte schließlich für den Kauf des Netzes. „Ich bin ein bisschen irritiert darüber, dass wir uns für den Kauf entscheiden sollen, obwohl wir noch gar nicht wissen, was die Betriebsführung kostet“, sagte Pölkow. Der Kämmerer entgegnete indes, dass die Gemeinde beim Mietmodell an die EnBW gebunden sei. Ihr müsse man dann zusätzlich zu den Kosten für die Betriebsführung jährlich Kapitalkosten bezahlen. Aufgrund der Höhe der Verzinsung des Anlagekapitals mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent sei der Kauf auf jeden Fall wirtschaftlicher als das Mietmodell.