KEA. Das Landesprogramm Klimaschutz-Plus in Baden-Württemberg fördert Energieeinspar- und Klimaschutzmaßnahmen. Seit dem 16. Mai 2025 können Kommunen, Unternehmen und Kirchen wieder Anträge für einige Förderungen im Beratungsteil des Programms stellen. Geld gibt es etwa für Energiemanagement in Unternehmen und weiteren Einrichtungen oder die Vorbereitung von Contractingprojekten in Kommunen. Die Förderanträge müssen bis zum 15. Juli 2025 eingereicht werden. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin. Die Anträge nimmt die L-Bank entgegen. Fachliche Fragen können die Kommunen an die Landesenergieagentur KEA-BW stellen.
Klimaschutz-Plus wendet sich an Kommunen und kommunale Betriebe, aber auch an Schulen und Kindertageseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kirchen und Vereine. „Die finanzielle Unterstützung gibt Rückenwind für eine Reihe von Klimaschutzmaßnahmen. In Zeiten angespannter Haushaltslagen rate ich Kommunen dazu, diese Möglichkeit zu nutzen und die Zuschüsse zu beantragen“, sagt der stellvertretende Leiter des Bereichs Grundsatzfragen und Förderprogramme bei der KEA-BW, Armin Bangert. „Wer sie in Anspruch nimmt, spart bares Geld.“
Welche Förderungen sind wieder möglich?
Sieben Fördermöglichkeiten des Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramms werden wieder für die Antragstellung geöffnet:
Zum Hintergrund: Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus wird aktuell novelliert. Um die Lücke zwischen dem Auslaufen der alten und der Veröffentlichung der neuen Verwaltungsvorschrift so klein wie möglich zu halten, hat das Umweltministerium die Antragstellung in einigen Fördertatbeständen nun bis zum 15. Juli 2025 wieder ermöglicht. Zuletzt endete die Antragstellung am 30. April.