Bissingen. Weil sie ihre fünf Kinder nicht zu Hause unterrichten durften, baten die streng gläubigen Romeikes aus Bissingen vor fünf Jahren in den USA um „politisches Asyl“. Die Familie erklärte damals, dass sie sich durch die Schulpflicht in Deutschland verfolgt fühle und dass die fünf Kinder an der Bissinger Schule mit Gewalt und Mobbing zu kämpfen gehabt hätten (wir berichteten). Der Lehrplan an staatlichen Schulen war dem Glauben der Romeikes zuwider: „Wir wollen zum Beispiel keine okkulten Einflüsse durch Literatur über Hexen und Zauberer“, begründete Hannelore Romeike damals ihre Entscheidung.
Im Jahr 2010 wurde der Familie schließlich in Tennessee Asyl gewährt. Dieses Urteil wurde allerdings laut CBN News im vergangenen Jahr wieder aufgehoben. Gegen diese Entscheidung ging die Familie gerichtlich vor – jedoch ohne Erfolg: Am Dienstag hat ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Ohio das Urteil aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Das Gericht betonte, dass staatliche Maßnahmen in Deutschland gegen Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, nach rechtlichem Ermessen in den USA nicht als „Verfolgung“ gelten, die zum Asyl berechtige.
Gegenüber CBN News reagierten Hannelore und Uwe Romeike, die inzwischen sechs Kinder haben, enttäuscht auf das Urteil. Würde die Familie nach Deutschland ausgewiesen werden, müsse sie dort mit Geldbußen, einer Gefängnisstrafe oder gar mit der Entziehung des Sorgerechts für ihre Kinder rechnen, befürchtet das Ehepaar.
Der US-amerikanische Rechtsschutzverband „Home School Legal Defense Association“, der für das Recht, Kinder zu Hause zu unterrichten, eintritt, teilte unterdessen auf seiner Webseite mit, die Familie werde das Urteil anfechten.
Das Urteil vom Dienstag dürfte nun allerdings nicht automatisch zur Abschiebung der Familie führen. Denn die Einwanderungsbehörde weist derzeit nur illegal in den USA lebende Ausländer aus, die straffällig geworden sind.tb