In Kirchheims Innenstadt gilt aus Brandschutzgründen seit 2009 ein Verbot für Böller aller Art
Kein Feuerwerk in Fachwerknähe

Silvester und Feuerwerk – das gehört zusammen wie Weihnachten und Geschenke. Im Gegensatz zu den Geschenken allerdings ist das Feuerwerk nicht immer reine Privatsache: So gibt es in Kirchheim seit drei Jahren das Verbot, in der Nähe von Fachwerkhäusern mit Feuerwerk zu hantieren.

Andreas Volz

Kirchheim. In der gesamten Kirchheimer Innenstadt ist Feuerwerk tabu. Innerhalb des Alleenrings darf nichts abgebrannt werden – egal ob es sich dabei um ganze Feuerwerksbatterien handelt, um Raketen oder auch um den kleinsten, scheinbar harmlosen Böller. Auslöser für dieses Feuerwerksverbot, wie es mittlerweile in nahezu allen Städten gilt, war ein Brand in der Tübinger Altstadt vor vier Jahren, der auf eine Silvesterrakete zurückzuführen war und der damals hohen Sachschaden verursacht hatte. Daraufhin war im Juli 2009 das Sprengstoffgesetz entsprechend verschärft worden.

Auf diese Gesetzesänderung beruft sich das Ordnungsamt der Stadt Kirchheim in einer Pressemitteilung, in der es heißt, dass es wegen der erhöhten Brandgefahr verboten ist, „in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerkskörper zu zünden“. Was darunter genau zu verstehen ist, wird ebenfalls erläutert und sogar näher begründet: Da sowohl die Flugbahn als auch die mögliche Brennwirkung von Feuerwerkskörpern sehr unterschiedlich seien und die Innenstadt Kirchheims „einen nennenswerten Bestand an Fachwerkhäusern“ aufweise, gelte das Verbot „prinzipiell im gesamten Bereich innerhalb des Alleenrings“. Das heißt aber nicht, dass außerhalb sorglos drauflosgeballert werden könnte. Das Verbot greife „natürlich auch in unmittelbarer Nähe von anderen Fachwerkhäusern im Stadtgebiet“.

Um die Ernsthaftigkeit dieses Verbots zu untermauern, fährt das Ordnungsamt schwere Geschütze auf und weist darauf hin, dass ein Verstoß eine verfolgbare Ordnungswidrigkeit darstelle, die mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden könne. „Mit Kontrollen muss gerechnet werden“, heißt es außerdem in der Pressemitteilung.

Außer auf Verbote und Drohungen setzt die Stadtverwaltung auch auf die Vernunft der Mitmenschen. An den Eingängen zur Innenstadt sind deutlich sichtbare Plakate angebracht, wie sie auch an zahlreichen Läden zu finden sind. Das entsprechende Verbotszeichen ist mit einem erläuternden Text versehen. Höflich formuliert heißt es da: „Bitte beachten Sie das Feuerwerksverbot innerhalb des Alleenrings“.

Eigentlich müsste es also jedem Innenstadtbesucher klar sein, dass Feuerwerkskörper anderswo gezündet werden sollten als im historischen Stadtkern. Bei Kontrollen kann sich deshalb niemand auf Unwissenheit berufen, zumal laut Ordnungsamtschef Marcus Deger auch die Verkaufsstellen für Feuerwerk angewiesen sind, auf das Verbot hinzuweisen.

Für Kontrollen sei die Polizei zuständig, sagt Marcus Deger und fügt hinzu: „Die Streifen machen das im Rahmen ihrer Möglichkeiten.“ Im vergangenen Jahr habe es auch Anzeigen gegeben. Dass sich das Feuerwerk dadurch komplett aus der Innenstadt verbannen lässt, daran glaubt der Ordnungsamtsleiter nicht: „Es wäre wohl utopisch zu denken, dass sich jeder dran hält.“ Trotzdem sei das Verbot ein Erfolg. „Eine gewisse Akzeptanz scheint da zu sein. Wir haben den Eindruck, dass es schon weniger geworden ist.“

Wenn das Feuerwerk vor schützenswerten Gebäuden von Jahr zu Jahr noch weiter abnimmt, ist das Ziel erreicht, die Brandgefahr einzudämmen. Wie es tatsächlich in Kirchheims Innenstadt aussieht, das muss sich erst noch zeigen. Das sicherste Mittel zur Durchsetzung des Feuerwerksverbots ist und bleibt die Einsicht der Innenstadtbesucher. Erst danach kommt das drakonischere Mittel der Bußgeldandrohung. Aber vielleicht macht ja auch das Wetter dem einen oder anderen „Ballermann“ einen Strich durch die Rechnung.