Nürtingen. Die Richter haben gestern ein weiteres großes Beweisprogramm beschlossen und zudem auch den Antrag eines Angeklagten auf Haftverschonung abgewiesen. Nachdem die 1. Große Strafkammer in Stuttgart neun erwachsene junge Männer vor Wochen schon in Sachen „Musiknacht“ abgeurteilt hat, sind deren Akten eigentlich geschlossen worden. Dennoch benötigt die Jugendkammer jetzt gemäß einem Verteidiger-Begehren diese Akten für die weitere Beweisaufnahme. In Form einer CD sind die Unterlagen gestern übergeben worden, mit dem Hinweis, dass noch eine Reihe von Zeugen, darunter Polizeibeamte und Ermittler, gehört werden müssen. Auch die Ergebnisse der Telefonüberwachungen sollen noch eingeführt werden.
Staatsanwalt Stefan Biehl, den die Verteidiger gerne in der Zeugenbank sehen würden, ist bislang noch nicht in diese Rolle geschlüpft. Das Gericht konnte sich noch nicht durchringen, über diesen Antrag eines Verteidigers zu entscheiden. Ankläger Biehl sollte dazu vernommen werden, wie bestimmte Vernehmungen abgelaufen sein sollen. Vor allem geht es um die Vernehmung des Kronzeugen T., der vor der Strafkammer von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte. T. soll aber bei der Polizei umfangreiche Angaben zur Struktur der PKK-Jugendorganisation Stuttgart und Nürtingen, zu denen die Staatsanwaltschaft die Angeklagten rechnet, gemacht haben.
Um doch noch einen Einblick in diese Vernehmungen zu bekommen, will das Gericht jenen polizeilichen Ermittlungsführer in den Zeugenstand bitten, der damals T. vernommen hat. Der Protest der Verteidiger dagegen wurde gestern per Gerichtsbeschluss zurückgewiesen.
Streit zwischen Verteidigung und dem Gericht gab es auch wegen einer von Stuttgarts Polizeipräsident Jochen Stumpf angeordneten Video-Überwachung jenes PKK-Jugendtreffs in Cannstatt, in dem die neun Angeklagten eine Woche vor dem 8. Mai den Nürtinger Überfall genau geplant haben sollen. Die Polizei hatte auf Anordnung ihres Chefs vor der Tür des Gebäudes eine Kamera installiert und jeden Gast dokumentiert. Die Auswertung des Filmmaterials, gegen die die Verteidiger heftig protestierten, haben die Richter gestern ebenfalls per Beschluss genehmigt.
Ein 22-jähriger Zeuge, der gestern ebenfalls vernommen werden sollte, hatte ganz andere Ambitionen. Der junge Türke, gegen den beim Amtsgericht Nürtingen ein Verfahren wegen Strafvereitelung anhängig ist, wollte zwar deshalb von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, aber gleichzeitig eine „Erklärung in eigener Sache“ vortragen. Als ihn der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen darauf hinwies, dass dies nicht statthaft sei, rief der Zeuge laut: „Ich habe das Recht!“ Der Richter: „Nein, sie haben nicht das Recht“. Nach längerer Diskussion verließ der Zeuge den Saal.
Ein 21-jähriger Angeklagter, der sich inzwischen schon acht Monate in Untersuchungshaft befindet, begehrte gestern eine Haftverschonung. Der Angeklagte hatte ein Teilgeständnis abgelegt. Doch wegen Fluchtgefahr und der Tatsache, dass der junge Kurde bei der Musiknacht-Schlägerei laut Anklage aktiv dabei war und gegen ihn der Anfangs-Vorwurf des vierfachen versuchten Mordes vorliegt, wurde dieser Antrag abschlägig beschieden. Am Montag wird der Prozess fortgesetzt.
