36-Jähriger Familienvater hat seine Stieftochter teilweise unter Todesdrohungen missbraucht
Kirchheimer Kinderschänder kommt hinter Gitter

Für acht Jahre und sechs Monate muss ein Kirchheimer Familienvater ins Gefängnis. Er hat seine Stieftochter sexuell missbraucht und vergewaltigt.

Kirchheim. Mit diesem Urteil hat das Stuttgarter Landgericht einen der schlimmsten Fälle von Kinderschändungen der letzten Jahre gesühnt. Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Angeklagte den Willen seiner Stieftochter ab deren zehntem Lebensjahr über viele Jahre hinweg gebrochen habe. Der 36-Jährige habe ihr Schmerzen zugefügt, teilweise unter Todesdrohungen sein sexuelles Bedürfnis an ihr befriedigt und dem Kind die Jugend gestohlen. Von den zahlreichen Übergriffen in der Zeit von 2005 bis Juli 2009 konnte das Gericht allerdings nur acht gravierende Fälle zur Aburteilung bringen.

Obwohl der Angeklagte vor Gericht alle Vorwürfe heftig bestritt und angab, er habe die Vaterrolle ab 2000, als er die Mutter des Kindes kennen-lernte, bis zu seiner Verhaftung vorbildlich ausgeübt, ohne sexuelle Berührungen oder gar Vergewaltigungen, schenkten die Richter der heute 16 Jahre alten Zeugin mehr Glauben. Dafür hatten die Juristen eine Psychologin hinzugezogen, um die Glaubwürdigkeit des Mädchens festzustellen – mit eindeutigem Ergebnis.

Angefangen habe es im Sommer 2005, als die Stieftochter knapp zehn Jahre alt war. Zuerst habe der Mann in der früheren Wohnung der Familie in Wendlingen nur sexuell betonte Berührungen praktiziert. In einer Hütte seines Gartengrundstücks sei er dann schnell zur Sache gekommen und habe den ersten Geschlechtsverkehr mit der Zehnjährigen gehabt, wobei das Kind schwer verletzt wurde und tagelange Schmerzen hatte. Vor dieser ersten Vergewaltigung hat der Mann dem Mädchen laut Urteil eine kräftige Ohrfeige verpasst, um ihre Gegenwehr zu brechen.

Später hatte der Angeklagte dem Mädchen damit gedroht, ihre Mutter umzubringen, falls sie ihn verrate. Als das Kind zuweilen bei den sexuellen Übergriffen zu schreien anfing, drückte er ihr ein Kissen ins Gesicht. In einem Fall würgte der 36-Jährige seine Stieftochter so lange am Hals, bis die Stieftochter kraftlos wurde und sich nicht mehr gegen die sexuelle Gewalt habe wehren können, sagte der Richter im Urteil.

Im März 2003 hatte das Mädchen erstmals den Mut gehabt, die Taten ihrer Mutter zu berichten. Eine ärztliche Untersuchung bestätigte die Vergewaltigungen und Verletzungen, der Mann wurde festgenommen. Die Schwester des Angeklagten war es dann jedoch, die das Mädchen dazu brachte, alle Beschuldigungen wieder zurückzunehmen und gegenüber der Polizei zu behaupten, es habe alles erfunden. Der 36-Jährige musste wieder aus der Haft entlassen werden. Der Fall wurde eingestellt.

Im Kreis der Familie hatte der Angeklagte damals die Übergriffe zugegeben und versprochen, so etwas nie wieder zu tun. Daran hielt er sich allerdings nicht und vergewaltigte die Stieftochter bis zum Sommer des Jahres 2005 weiterhin in zahlreichen Fällen. Inzwischen war die Familie in eine Kirchheimer Wohnung umgezogen, in der dann die sexuellen Übergriffe stattfanden. Der Angeklagte vergewaltigte das Mädchen auch in seinem Gartenhaus, da es ihm dort ausgeliefert war. Im Sommer 2009, als die damals 15-Jährige sich immer öfter gegen die Taten wehrte, drohte der 36-Jährige erneut mit der Tötung ihrer Mutter.

Eine Vergewaltigung im Keller der Kirchheimer Wohnung hatte der zehnjährige Bruder des Mädchens einmal verhindern wollen und drohte dem Angeklagten mit einem Messer. Barsch wurde der Zehnjährige aber von dem ihm körperlich Überlegenen zurückgeschickt. Aus Angst fügte sich das Mädchen noch bis zum Sommer des Jahres 2009. Schließlich hatte es nicht mehr die Kraft und erzählte alles der Mutter. Der Angeklagte wurde erneut festgenommen.

Abgeurteilt haben die Juristen jetzt acht der gravierendsten Fälle. Es seien aber weitaus mehr gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann habe „großes Leid verursacht“. Es handle sich um sehr schwere Fälle, so der Strafkammervorsitzende. Die heute 16-Jährige leide noch immer unter Albträumen und befindet sich mit ihrer Mutter in psychologischer Betreuung.

Mit der Verhängung von achteinhalb Jahren Haft blieb das Gericht nur ein halbes Jahr unter dem Antrag des Staatsanwalts, während der Verteidiger die Auffassung vertrat, dass das Kind die Taten erfunden habe und Freispruch beantragte. Ob der Verteidiger gegen den gestrigen Schuldspruch Revision einlegt, war nicht zu erfahren.

Im Lauf des mehrwöchigen Verfahrens kam zur Sprache, dass der Bruder des Angeklagten gegen das Kind und dessen Mutter mehrfach Drohungen aussprach. Als die erste Anzeige erstattet wurde, soll er gesagt haben, dass er die ganze Familie umbringe, falls man diese Anzeige nicht zurücknehme. Die Schwester des Angeklagten hatte nach den Feststellungen des Gerichts einen entscheidenden Anteil daran, dass die erste Anzeige zurückgenommen wurde. Sie bestritt aber vor Gericht, dass sie Druck ausgeübt habe. Gegen sie will die Justiz wegen Falschaussage vorgehen.