Nach Falschaussage zu Geldstrafe verurteilt
Kirchheimer wegen Falschaussage verurteilt

Eine bewusste Falschaussage vor Gericht, um einem Freund aus der Patsche zu helfen, ist kein Kavaliersdelikt. Das musste jetzt ein 40-jähriger Kirchheimer vor dem Stuttgarter Landgericht erfahren. Er hatte als Zeuge in einem Prozess am Amtsgericht Nürtingen einem angeklagten Freund zuliebe falsche Angaben gemacht.

Stuttgart. Die Vorsitzende Richterin am Stuttgarter Landgericht gab sich alle Mühe, den Angeklagten davon zu überzeugen, dass er nicht unschuldig sei. Er habe in einem Strafverfahren als Zeuge vor dem Nürtinger Amtsgericht in einer Verkehrssache einen Freund durch seine Angaben reinwaschen wollen und wissentlich falsch ausgesagt. Das geschah zwar uneidlich, wird aber dennoch mit Strafen bis zu fünf Jahren geahndet, wie die Richterin klarstellte. 1 800 Euro Geldstrafe muss der Mann wegen Falschaussage und versuchter Strafvereitelung zahlen.

Die Falschaussage brachte seinem Freund keinen Vorteil. Dafür landete der jetzige Angeklagte vor dem Nürtinger Kadi, der ihn zu drei Monaten Haft zur Bewährung verdonnerte. Immerhin galt zu berücksichtigen, dass der Mann bereits eine Vorstrafe vom Kirchheimer Amtsgericht wegen Beleidigung und Körperverletzung im Stammbuch hat. Ein unbeschriebenes Blatt ist er also nicht. Dennoch focht er diesen erstinstanzlichen Schuldspruch per Berufung an. So landete die Sache beim Landgericht. Schließlich hatte auch der Staatsanwalt Berufung eingelegt, mit dem Ziel, den Mann noch härter bestrafen zu lassen.

Doch die angerückten fünf Zeugen mussten nach stundenlanger Beweisaufnahme erst gar nicht mehr aussagen. Der 40-Jährige beugte sich der Meinung des Gerichts, dass seine Beschwerde gegen das Nürtinger Urteil wenig Erfolg haben könnte. Man einigte sich darauf, dass zwar der Schuldspruch wegen versuchter Strafvereitelung und uneidlicher Falschaussage bestehen bleibt, doch über die Strafhöhe zugunsten des Beschuldigten neu diskutiert wird.

„Ich habe ja keine andere Wahl“, kommentierte der Angeklagte das Angebot der Strafkammer, ihn nur noch zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro zu verurteilen. Das wäre auch eine Strafe, die noch nicht in das Strafregister eingetragen wird. Dabei zeigten die Juristen noch Großmut und stellten ein zweites Verfahren gegen ihn ein. Schließlich gab der 40-Jährige klein bei. Ursprünglich hatte er auf Freispruch gehofft.

Das Urteil des Nürtinger Amtsrichters wurde dahin gehend abgeändert, dass anstelle der dreimonatigen Haftstrafe nun eine Geldstrafe verhängt wird, die der Verurteilte auch noch in Ratenzahlungen abstottern darf.