Es ist doch widersinnig. Einerseits machen die Bundes- und die Landespolitik Druck auf das öffentliche Krankenhauswesen, so wirtschaftlich wie möglich zu arbeiten, wo es geht Synergieeffekte auszuschöpfen und sich zum Verbund zusammenzuschließen. Kommt es dann zu der von der Politik gewünschten Fusion kommunaler Krankenhäuser, wie im Fall der Esslinger Kreiskliniken und des Städtischen Klinikums, dann zählen plötzlich weder Wirtschaftlichkeit noch kommunale Trägerschaft. Dann wird, wie dies auch Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, die Fahne des Qualitätswettbewerbs hoch gehalten. Doch damit rannte er bei den Esslingern offene Türen ein. Nicht von ungefähr kommt die von den Bonner Wettbewerbswächtern in der Region Esslingen festgestellte hohe Patientenbindung an die Kreiskliniken und das Städtische Klinikum Esslingen. 70 bis 75 Prozent der Patienten gehen entweder in die Klinik nach Kirchheim, Nürtingen, Ruit oder Esslingen. Daraus den Esslingern einen Strick zu drehen und zu sagen, es gibt zu wenige Ausweichmöglichkeiten, führt ein solches Fusionsverfahren ad absurdum.
Absurd und abwegig ist auch die Tatsache, dass das Kartellamt den Umsatz der Kreissparkasse mit den Umsätzen der Kliniken addiert hat und nur dadurch die Bemessungsgrenze von 500 Millionen Euro überschritten wurde. Sonst hätte die Fusion erst gar nicht angemeldet werden müssen. Dabei hat die Kreissparkasse mit den Kreiskliniken nichts zu tun, außer dass Landrat Heinz Eininger KSK-Verwaltungsratsvorsitzender ist. Die Kreissparkasse ist kein Beteiligungsunternehmen des Kreises.
Auch das interessiert die Bonner Wettbewerbshüter bei ihrem formalen gesetzlich vorgegebenen Vorgehen nicht.
Im Grunde genommen stehen sich kommunale Krankenhausträger und Kartellrecht im Wege. Denn die Qualitätssicherung der kommunalen Krankenhäuser beschreibt der Landeskrankenhausplan, und das Sozialgesetzbuch beschreibt die Vorgaben für die Krankenhausleistungen. Was hat hier das Kartellrecht für einen Sinn?
Wenn die Politik also, wie so oft proklamiert, Kliniken in kommunaler Trägerschaft haben möchte, muss sie das Kartellrecht anpassen. Für Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann jedenfalls sind die Kliniken in öffentlicher Trägerschaft ein wichtiges Element der Krankenhauslandschaft, wie er dem Esslinger Landrat versicherte. Deshalb sagte der Ministerpräsident zu, die Chancen einer Bundesratsinitiative in seinem Hause prüfen zu lassen. Die Landkreise in Baden-Württemberg werden ohnehin nicht untätig bleiben.
Für die Esslinger allerdings ist die Fusion passé. Passé ist aber hoffentlich auch das „ruinöse Aufrüsten“.RICHARD UMSTADT