Nürtingen. Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20/16 ist ein schickes Feuerwehrauto, technisch auf dem neuesten Stand, und es ist richtig teuer. Je nach Ausstattung kostet es zwischen 330 000 und 370 000 Euro. 2006 hat sich Nürtingen ein solches Schmuckstück geleistet. Für die Hölderlinstadt ist das kein kleiner Batzen im Haushaltsbudget. Daher verschlug es sowohl den Feuerwehrleuten als auch den Verantwortlichen in den Kommunen erst einmal die Sprache, als sie im Februar erfuhren, dass sie bei Bestellungen zwischen den Jahren 2001 und 2009 Opfer von Preis- und Quotenabsprachen der drei führenden Hersteller für Feuerwehrfahrzeuge geworden sind. Im Februar verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 20,5 Millionen Euro.
Seitdem hat in den Gemeinden auch im Kreis Esslingen das Prüfen von Verträgen und das Rechnen begonnen. In Nürtingen sind im betroffenen Zeitraum fünf Fahrzeuge angeschafft worden, wie Hauptamtsleiterin Carmen Speidel ermittelte. Wie viel Schaden der Stadt bei der Beschaffung entstanden ist, kann sie noch nicht sagen. Nun hat der Gemeinderat beschlossen, dass gegen die Hersteller der Fahrzeuge vorgegangen werden soll. Doch genau das dürfte für Carmen Speidel noch harte Arbeit werden. Denn die Stadt hat sich in den Vertragsbedingungen keinen pauschalen Schadenersatz von 15 Prozent zusichern lassen, sodass Carmen Speidel für jedes gekaufte Fahrzeug den Nachweis erbringen muss, welcher Schaden der Stadt entstanden ist.
„Das wird nicht einfach“, sagt auch Dietmar Ruf vom baden-württembergischen Gemeindetag in Stuttgart. Dort werden die Kommunen bei ihrem weiteren Vorgehen gegen die Hersteller beraten. Im Hinblick auf einen möglichen Prozess müssten die Gemeinden zunächst ihren Rechtsschutz prüfen, denn mit Prozesskosten, Anwaltskosten und möglicherweise auch Kosten für ein Gutachten komme noch einiges auf sie zu.
Angst, dass bis dahin die Verjährungsfrist ablaufe, bräuchten die Gemeinden allerdings nicht zu haben, denn die Verjährungsfrist beginne erst mit dem Datum der Kenntnisnahme, und die sei für die Gemeinden im Februar 2011 gewesen, erläutert Ruf. Seiner Meinung nach müssten alle Gemeinden betroffen sein, die zwischen 2001 und 2009 Fahrzeuge bei den drei Herstellern Ziegler, Rosenbauer und Schlingmann bestellt haben. Und auch gegen die Firma Iveco ermittelt das Bundeskartellamt derzeit, wie der Hersteller aus Ulm im März in einem Schreiben an seine Kunden selbst bestätigt hat.
In Wendlingen beobachtet man aufmerksam die Veröffentlichungen zu den Entwicklungen in Sachen Feuerwehrkartell. Fred Schuster vom Rechts- und Ordnungsamt ist jedoch skeptisch, was die Aufklärung angeht. Dass Wendlingen betroffen sein könnte, dafür hat er derzeit keine Anhaltspunkte. „Die Aufbauten sind sehr spezifisch und werden schon lange von der Firma Ziegler gemacht. So müssen sich die Feuerwehrleute im Ernstfall nicht immer wieder auf ein neues Fahrzeug einstellen“, erläutert er.
Nicht erfreut sind auch die Feuerwehren im Landkreis, wie Kreisbrandmeister Bernhard Dittrich es diplomatisch ausdrückt. Die vier Hersteller hätten 75 Prozent Marktanteil und würden sich sicher weiterhin auf Ausschreibungen bewerben. „Die Qualität war stets in Ordnung“, bescheinigt Dittrich den Anbietern. Vorsicht sei jedoch geboten, wenn sich auf eine Ausschreibung nur ein Anbieter meldet. Ausschreibungen müssten so gestaltet sein, dass mehrere Wettbewerber eine Chance hätten. Das Argument, man bevorzuge einen bestimmten Hersteller, weil die Feuerwehrleute sich damit auskennen, lässt Dittrich nicht gelten: „Die Bestückung der Fahrzeuge ist durch die Norm vorgegeben.“ Dennoch denkt auch er, dass es für die Kommunen nicht leicht wird, die Hersteller schadenersatzpflichtig zu machen.
