Nürtingen/Stuttgart. Die Anklage vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts gegen den Mann lautet auf gemeinschaftlichen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und schweren Landfriedensbruch. Die Staatsanwaltschaft ist sich anhand der Aussagen von den bereits verurteilten Musiknacht-Tätern und weiteren Indizien sicher, dass der 28-Jährige schon eine Woche vor dem 8. Mai mit dabei war, als die etwa 18 bis 25 Kurden in einem PKK-Jugendtreff in Stuttgart die Planung des Überfalls mit ihm besprachen und er letztlich die Gruppe anführte.
Dem damaligen nächtlichen Überfall vor der Nürtinger Gaststätte vorausgegangen war ein Streit zwischen dem Wirt und einem kurdischen Jugendlichen, der letztlich mit dem Satz „Ich ficke alle PKK“ das Feld räumen musste, nachdem der später schwer verletzte Wirt ihm mit Prügel gedroht hatte.
Die Schwurgerichtskammer und die Jugendkammer des Landgerichts hatten in monatelanger Hauptverhandlung gegen die neun erwachsene Kurden und neun jugendlichen PKK-Sympathisanten versucht, die genauen Hintergründe des Überfalls zu ergründen. In den Urteilen vom April und Mai dieses Jahres kamen sie zu dem nüchternen Schluss, dass es sich beim Einsatz von Flaschen, Steinen und Fäusten nur um gefährliche Körperverletzungen und nicht um Mordversuch handelte (wir berichteten). Sehr zum Leidwesen des Anklägers setzte es nur milde Strafen, teils ausgesetzt auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hat in einem Fall Revision eingelegt.
Im Zuge der Beweisaufnahme sollte der jetzt angeklagte 28-Jährige als Kronzeuge in den Zeugenstand. Er befand sich damals noch auf freiem Fuß. Der Mann musste als angeblicher PKK-Verräter vom Landeskriminalamt geschützt werden. Man brachte ihn daher zum Schutz für sich und seine Familie an einem geheimen Ort unter. Immerhin waren selbst aus Berliner PKK-Kreisen Morddrohungen gegen ihn ausgestoßen worden. Er hatte sich bereit erklärt, über die internen Strukturen der PKK und über die Planung des Musiknacht-Überfalls umfassend auszusagen.
Nachdem er aber Mitte April dieses Jahres seine Meinung plötzlich geändert und sich eigenmächtig aus dem Zeugenschutzprogramm entfernt hatte, klickten bei ihm wieder die Handschellen. Als er im Prozess gegen seine Ex-Freunde und mutmaßlichen Mittäter aus der Haft in den Zeugenstand geführt wurde, verweigerte er dem Gericht jegliche Auskunft. Als Hauptbeschuldigter hat er das Recht zu dieser Zeugnisverweigerung. In dem Verfahren hatten sich die Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft tagelang darüber gestritten, inwieweit der damalige Zeuge – und jetzige Angeklagte – Zusagen von der Polizei und der Justiz hinsichtlich seiner eigenen Tatbeteiligung bekam, bis hin zu einem möglichen Fallenlassen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe als sogenannte Belohnung für die Kronzeugenrolle.
Ob der 28-Jährige nun an seinem eigenen Prozessauftakt nächsten Donnerstag zu den schweren Vorwürfen Stellung nehmen und auch über die Verwicklung der kurdischen PKK-Gruppe Nürtingen in das Geschehen aussagen wird, ist offen. Die Schwurgerichtskammer hat zunächst Prozesstage bis Ende August angesetzt.
