Kirchheim. „Mit dem Landesgesetz erhalten die Kommunen die Möglichkeit, Eigentümerinitiativen zur Aufwertung von Geschäftsquartieren verbindlich zu unterstützen und organisatorisch zu begleiten“, teilt der Kirchheimer Abgeordnete Andreas Schwarz mit. Gerade der Einzelhandel habe es schwer, im Wettbewerb mit dem Großhandel auf der grünen Wiese und mit dem Online-Handel zu bestehen. Das neue Gesetz erleichtere die Zusammenarbeit vor Ort und werde zu mehr privatem Engagement bei der Quartiersentwicklung führen. Ziel des Gesetzes sei es, Rechtssicherheit für Kommunen zu schaffen, wenn sie sogenannte Business Improvement Districts (BID), auf Deutsch: Quartiere zur innerstädtischen Geschäftsentwicklung, einrichten möchten.
Nach Angaben von Grünen und SPD solle eine Initiative für ein BID nur gestartet werden können, wenn sich genug Freiwillige zusammenschlössen, wofür Quoren vorgesehen seien. In anderen Bundesländern müssten mindestens 15 Prozent der Eigentümer des Quartiers dem Antrag zustimmen (Positivquorum).
Mit dem Antrag sei ein konkretes Maßnahmen- und Finanzierungskonzept vorzulegen. Die Gemeinden könnten im Anschluss eine zeitlich befristete kommunale Satzung erlassen, wenn nicht zum Beispiel mindestens 33 Prozent der Eigentümer des Quartiers der förmlichen Festlegung der Quartiersgemeinschaft widersprechen (Negativquorum). Andreas Schwarz hatte bereits 2004 im Gemeinderat in Kirchheim die Einrichtung eines BIDs zur Aufwertung der Innenstadt vorgeschlagen.
Bisher habe es vor Ort häufig Probleme mit Trittbrettfahrern gegeben, die von Aktionen profitiert, sich aber nicht an den Kosten beteiligt hätten. Schwarz: „Jeder Cityteilmanager – auch der City-Ring-Kirchheim – weiß, wie schwer gemeinsame Aktionen vor Ort zu organisieren sind.“ Daher entsprächen die Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere exakt den Forderungen des Städtetags.
BIDs könnten zu unterschiedlichen Zwecken gegründet werden. Es könne sich um nicht-investive Maßnahmen wie den Einsatz von Straßenhausmeistern, Graffitischutz, gemeinsamen Servicekräften oder Bringdiensten handeln. Auch Marketingmaßnahmen wie Straßenfeste, Internet-Auftritte, Plakat- und Anzeigewerbung seien denkbar. Investitionen in Lichtinszenierungen, Weihnachtsbeleuchtungen, Möblierungen oder Grünflächen könnten ebenfalls zur Steigerung der Attraktivität des Geschäftsquartiers beitragen.
Finanziert werde das BID durch eine Abgabe, die von allen betroffenen Grundeigentümern getragen wird. Ausnahmen soll es etwa für Grundstücke geben, die wirtschaftlich nicht genutzt werden können.pm