Kreis Esslingen. Das Thema Legionellen hat nun auch Kirchheim erreicht. Aktuell betroffen ist die neue Sporthalle des Ludwig-Uhland Gymnasiums, zuvor gab es schon Probleme im Stadion und an der Halle des Schlossgymnasiums. Das Gesundheitsamt in Esslingen klärt darüber auf, wo und wie geprüft werden muss und welche Maßnahmen Abhilfe schaffen.
„Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, welche Objekte geprüft werden müssen“, nennt Dr. Albrecht Wiedenmann, Sachgebietsleiter für Infektionsschutz und Umwelthygiene im Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen, die rechtlichen Grundlagen. Das seien vor allem Großanlagen zur Warmwasserversorgung, wie es sie in Krankenhäusern, Hotels oder Sporthallen gibt. Unter die Prüfpflicht fallen auch Mehrfamilienhäuser ab drei Parteien. Voraussetzung für die Prüfung ist laut Albrecht Wiedenmann, dass eine Anlage vorhanden ist, die Wasser versprüht: „Dazu zählen keine einfachen Waschbecken, sondern nur Duschen oder ähnliches“.
Von besonderer Bedeutung sei es allerdings auch, wo getestet wird. Eine einzelne Stelle reiche nicht aus. „Es muss eine systematische Untersuchung an mehreren repräsentativen Entnahmestellen erfolgen“, sagt Wiedenmann. Das Gesundheitsamt rät zu drei Probenentnahmen, und zwar einmal an der Warmwasserleitung nach Austritt aus dem Trinkwassererwärmer, vor Eintritt in den Trinkwassererwärmer und drittens an der am weitesten entfernten Stelle, so zum Beispiel an der Dusche.
Durchgeführt werden diese Proben von speziellen Laboratorien. „Es gibt eine Landesliste, auf der Laboratorien aufgelistet werden, die Trinkwasseruntersuchungen durchführen dürfen“, sagt Dr. Albrecht Wiedenmann.
Ab einem Wert von über 100 Legionellen pro 100 Milliliter Wasser müssen Hausbesitzer handeln. „Die erforderlichen Maßnahmen richten danach, wie weit der Wert überschritten wird“, erläutert der Sachgebietsleiter. „Erst bei 10 000 Legionellen pro 100 Milliliter Wasser besteht wirkliche Gesundheitsgefahr“. Je höher die Belastung durch Legionellen sei, desto schneller und intensiver sollten die Maßnahmen sein. Der Inhaber des betroffenen Gebäudes muss zudem das Gesundheitsamt unterrichten. Laut Albrecht Wiedenmann sind alle Sanitärbetriebe geeignet, „die die technischen Regeln beherrschen und anwenden können“.
Zu den Maßnahmen zählen dem Gesundheitsamt zufolge die Desinfektion und vor allem die Nutzungseinschränkung, also zum Beispiel ein Duschverbot. Wichtig sei es auch, die Verbraucher zu warnen. Wenn keine Möglichkeit bestehe, das Wasser ausreichend zu desinfizieren, müsse die Wasserversorgung in den betroffenen Teilen sofort unterbrochen werden. Die Behörde empfiehlt zudem auch das Anbringen von Sterilfiltern, gerade für öffentliche Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser. Wurde eine Belastung durch Legionellen in einem Objekt erst einmal festgestellt, muss häufiger und schärfer kontrolliert werden.
Um Legionellen keine Chance zu bieten, sollten Hausbesitzer darauf achten, dass der Boiler richtig eingestellt ist. „Das Wasser muss mit 60 Grad aus dem Trinkwassererwärmer austreten und mit maximal fünf Grad weniger wieder eintreten“, betont Dr. Albrecht Wiedenmann.
Eine Infektion mit Legionellen ist gefährlich. „Das Krankheitsbild äußert sich in Form einer Lungenentzündung“, so Wiedenmann. Übertragen wird sie durch das Einatmen feiner Wassertröpfchen. „Das geschieht zum Beispiel beim Duschen“, klärt der Experte auf. Durch Trinkwasser zu erkranken, sei dagegen nahezu ausgeschlossen. Bei der Ansteckung spiele auch die Dosisfrage eine Rolle: „Je weiter der Wert überschritten wurde, desto höher ist auch die Gefahr sich anzustecken“, sagt Albrecht Wiedenmann. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch sei indessen nicht möglich.
INFO
Eine Liste der autorisierten untersuchungsstellen erhalten Interessierte auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums: www.mlr.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik „Lebensmittel und Ernährung“ und der Unterrubrik „Trinkwasserverordnung“.